Von Ralf Keuper

In den Jah­ren unmit­tel­bar nach der letz­ten Finanz­kri­se war der Ruf der Asset Backed Secu­ri­ties (ABS) schwer beschä­digt. Die Sub­prime-Kri­se, die in den USA ihren Aus­gang nahm, wäre ohne die inten­si­ve Nut­zung von ABS so nicht mög­lich gewe­sen. Ab 2014 setz­te dann in Euro­pa der Reha­bi­li­tie­rungs­pro­zess ein, der u.a. durch den „Beschluss über die Umset­zung des Ankauf­pro­gramms für Asset-Backed Secu­ri­ties“ der EZB noch beschleu­nigt wur­de. Wor­auf ist die­ses Come­back zurück­zu­füh­ren und wie ist es zu beurteilen?

ABS die­nen nicht allein der Finan­zie­rung, son­dern vor allem dem Risi­ko­trans­fer. Dabei han­delt es sich um for­de­rungs­be­si­cher­te Wert­pa­pie­re, wie z.B. Hypo­the­kar­kre­dit­for­de­run­gen, die zu einem Port­fo­lio gebün­delt und als Paket ver­kauft wer­den, wodurch ein unmit­tel­ba­rer Liqui­di­täts­ge­winn ent­steht. Als Käu­fer tritt eine eigens für die­sen Zweck gegrün­de­te Gesell­schaft auf, deren Auf­ga­be dar­in besteht, die ange­kauf­ten For­de­run­gen durch die Emis­si­on von Wert­pa­pie­ren in Form von Schuld­ver­schrei­bun­gen zu refi­nan­zie­ren (daher auch: Spe­cial Pur­po­se Vehic­le = Zweck­ge­sell­schaft). In der Finanz­kri­se bzw. Sub­prime-Kri­se wur­den die­se For­de­run­gen von einer Zweck­ge­sell­schaft an die ande­re wei­ter­ge­reicht, wobei die Port­fo­li­os jedes Mal neu struk­tu­riert wur­den, sodass irgend­wann kaum noch jemand sagen konn­te, wel­che For­de­run­gen in den Pake­ten ent­hal­ten waren – auch die Rating­agen­tu­ren nicht, was sie jedoch nicht davon abhielt, in den meis­ten Fäl­len das höchs­te Rating für die Papie­re zu ver­ge­ben. Für die Ban­ken hat­te die­se Art des Risikotransf…