Sieben, acht Genossenschaftsbanken sind inzwischen öffentlich als Stützungs- oder Aufsichtsfälle bekannt. Die naheliegende, aber unbequeme Frage lautet: Wie viele weitere gibt es, die schlicht noch nicht geprüft wurden? Eine Antwort mit letzter Sicherheit gibt es nicht – aber es gibt Zahlen, die den Verdacht nicht aus der Luft gegriffen erscheinen lassen.
Der Ausgangspunkt
Bankaufsichtsrechtliche Sonderprüfungen werden bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei Spar- und Bausparkassen turnusgemäß nur etwa alle zehn bis zwölf Jahre angesetzt, in der Regel durchgeführt von der Deutschen Bundesbank. Das ist, gemessen an der Geschwindigkeit, mit der sich ein Geschäftsmodell heute verändern kann, ein langer Zeitraum. Die Raiffeisenbank im Hochtaunus etwa hatte binnen weniger Jahre ihr Kreditportfolio zu fast 90 Prozent auf gewerbliche Immobilien umgestellt – eine Verschiebung, die zwischen zwei Regelprüfungen locker unentdeckt bleiben könnte, wenn nicht ein akuter Anlass eine gesonderte Prüfung auslöst.
Wer eigentlich prüft
Die Aufsicht über Genossenschaftsbanken ist zweistufig organisiert, was für die Dunkelziffer-Frage nicht unerheblich ist. Rechtsgrundlage ist §7 KWG: Die Deutsche Bundesbank übernimmt die operative Arbeit der laufenden Aufsicht – sie wertet die von den Instituten einzureichenden Berichte und Meldungen aus, beurteilt Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren, führt regelmäßige Aufsichtsgespräche und nimmt vor allem die Sonderprüfungen selbst vor, sobald diese angeordnet sind. Die BaFin ist demgegenüber die entscheidende Instanz: Nur sie kann Sonderprüfungen anordnen und nur sie kann anschließend förmliche Maßnahmen erlassen – ein Kreditverbot wie bei Hochtaunus, zusätzliche Eigenmittelanforderungen, einen Sonderbeauftragten. Für die Dunkelziffer-Frage heißt das: Die eigentliche Prüfarbeit, die zehn bis zwölf Jahre auseinanderliegt, leistet die personell ohnehin knappere Bundesbank, während die BaFin am Ende der Kette über die Konsequenzen entscheidet.
Was für die Dunkelziffer-These spricht
Von den durchgeführten Sonderprüfungen betraf die deutliche Mehrzahl in den vergangenen Jahren die Prüfung des §25a KWG – der Vorschrift zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation –, davon rund drei Viertel bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Konzentration ist bemerkenswert: Wenn drei von vier durchgeführten Sonderprüfungen bei genau diesem Institutstyp Mängel in der Geschäftsorganisation zutage fördern, deutet das auf eine hohe Trefferquote hin – nicht nur bei Instituten, die durch andere Auffälligkeiten ohnehin schon ins Visier geraten waren.
Dazu kommt eine Personalentwicklung, die zeitlich genau in die Phase der sich verdichtenden Fallserie fällt: Der für Bankenaufsicht zuständige Bundesbank-Vorstand Michael Theurer kündigte im Mai 2026 an, die Bundesbank wolle im Rahmen eines laufenden Transformationsprojekts zehn Prozent des Personals in der Aufsicht abbauen. Bei einer Bundesbank-Konferenz zum selben Thema äußerte ein Teilnehmer offen den Gedanken, weniger Aufseher würden sich zwangsläufig stärker auf das Wesentliche konzentrieren müssen – was im Umkehrschluss bedeutet: auf Kosten der Prüfungsbreite. Der im Frühjahr 2025 ausgeschiedene BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler hatte zuvor selbst eingeräumt, das bestehende Regelwerk sei für viele kleine Institute zu komplex, und den Fall der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden dabei ausdrücklich als warnendes Beispiel benannt.
Der Gegeneinwand
So plausibel diese Indizien wirken, tragen sie eine wichtige Einschränkung in sich: Die Prüfungen sind nicht zufällig über alle rund 700 Genossenschaftsbanken verteilt, sondern bereits heute risikoorientiert gesteuert. Die aktuelle Einstufung eines Instituts in die aufsichtlichen Risikoklassen beeinflusst maßgeblich, wie oft und wie intensiv geprüft wird. Wer überwiegend dort hinschaut, wo ohnehin Auffälligkeiten vorliegen, wird dort auch überproportional häufig fündig – das allein beweist noch nicht, dass in der großen Zahl der unauffälligen, seltener geprüften Institute Vergleichbares schlummert. Die 75-Prozent-Quote sagt etwas über die bereits selektierte Prüfgruppe aus, nicht über die Grundgesamtheit aller Institute.
Wie evident ist der Verdacht wirklich?
Damit bleibt die Dunkelziffer-These, was sie nach der hier verfolgten Methodik sein sollte: eine begründete, aber nicht bewiesene Hypothese. Für sie sprechen die langen Prüfintervalle, die hohe Trefferquote bei den tatsächlich durchgeführten Prüfungen und ein Personalabbau, der zeitlich in eine Phase sichtbar zunehmender Fälle fällt. Gegen eine vorschnelle Bestätigung spricht, dass die vorliegenden Zahlen aus einer bereits vorselektierten Stichprobe stammen. Eine wirklich belastbare Antwort würde eine Zahl voraussetzen, die es prinzipiell nicht geben kann: die Trefferquote einer zufälligen, nicht risikoselektierten Prüfung unter den bislang unauffälligen Instituten. Genau das lässt sich naturgemäß nicht ermitteln, ohne genau das zu tun, wonach hier gefragt wird – flächendeckender zu prüfen.
Die eigentliche Pointe liegt womöglich genau in dieser Unmöglichkeit: Solange die Kapazität für flächendeckende Prüfungen fehlt und gleichzeitig weiter abgebaut wird, bleibt offen, ob die Serie der letzten Jahre das Ausmaß des Problems zeigt oder nur den Ausschnitt, den die Aufsicht mit ihren begrenzten Mitteln bislang einsehen konnte. Beide Möglichkeiten sind mit den vorliegenden Daten vereinbar – und das allein ist bereits eine Aussage über den Zustand der Aufsicht, unabhängig davon, welche der beiden am Ende zutrifft.
Ralf Keuper
Quellen:
Bankenaufsicht erweitert Vorgehen bei Sonderprüfungen – BankingHub https://bankinghub.de/banksteuerung/bankenaufsicht-sonderpruefungen
Wie Bafin und Bundesbank die Aufsicht neu aufstellen wollen – Platow Finanzplatz-Briefing https://brief.platow.de/banken/wie-bafin-und-bundesbank-die-aufsicht-neu-aufstellen-wollen/
BaFin-Eingeständnisse gegenüber Genossenschaftsbanken – Genonachrichten https://www.genonachrichten.de/2025/02/26/bafin-zu-und-eingestaendnisse-gegenueber-genossenschaftsbanken/
Zwei Wege in dieselbe Sackgasse: Warum Genossenschaftsbanken an der Gesamtbanksteuerung scheitern – Bankstil (interner Verweis)
