Erst der Vorstand, jetzt der Aufsichtsrat: Bei der Raiffeisenbank Plankstetten hat die BaFin binnen eines Monats beide Kontrollorgane einer Genossenschaftsbank entmachtet. Der Fall zeigt, dass das schärfste Instrument der Aufsicht auch vor kleinen, unauffälligen Instituten nicht haltmacht – und dass die Governance-Schwäche der Genossenschaftsbanken tiefer sitzt als einzelne Fehltritte einzelner Vorstände.
Ein kleines Institut aus der Oberpfalz, ein Streit über Monate, zwei Sonderbeauftragte binnen vier Wochen: Die Raiffeisenbank Plankstetten ist zu einem Lehrstück darüber geworden, wie weit die BaFin inzwischen zu gehen bereit ist, wenn sie einer Bank die Zuverlässigkeit ihrer Organe abspricht[1]Genossenschaftsbanken: Bafin greift bei Raiffeisenbank Plankstetten durch.
Der Ablauf ist rekonstruierbar. 2025 ordnete die BaFin eine Sonderprüfung an und forderte Anpassungen an den Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Die Bank sicherte zu, alle Feststellungen bis Ende Juni 2026 abzuarbeiten. Ob das geschah, ist öffentlich nicht bekannt – klar ist nur, dass Anfang Juli der Vorstand, bestehend aus Elmar Weiß und Walter Frank, seines Amtes enthoben und durch den Sonderbeauftragten Odo Steinmann ersetzt wurde. Nun folgte der zweite Schritt: Auch der Aufsichtsrat wurde abberufen, an seine Stelle trat die Sonderbeauftragte Sandra Michelfelder.
Bemerkenswert ist weniger der einzelne Schritt als seine Zweistufigkeit. Die BaFin hat mit dem Austausch des Vorstands offenbar nicht erreicht, was sie erreichen wollte – sonst hätte sie das zweite, noch schärfere Instrument nicht ziehen müssen. Das deutet darauf hin, dass der eigentliche Konflikt nicht bei einzelnen Personen lag, sondern in der Struktur: Ein Aufsichtsrat, der seine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand nicht ausreichend wahrgenommen hat, bleibt auch nach dessen Austausch ein Kontrollproblem – und wird deshalb selbst zum Ziel der Aufsicht.
Die Wahl der Person
Dass die BaFin ausgerechnet Sandra Michelfelder für den Aufsichtsrat installiert hat, ist kein Zufall. Michelfelder kommt von der Frankfurter Bankgesellschaft, der Privatbank-Tochter der Helaba, wo sie im Vorstand für Risikosteuerung und Finanzen zuständig war – also genau für jene Themenfelder, an denen die Sonderprüfung bei Plankstetten ansetzte. Zuvor war sie über Jahre bei ABN Amro und deren früherer Tochter Bethmann Bank tätig. Ihr Profil folgt damit demselben Muster wie das des Vorstands-Sonderbeauftragten Odo Steinmann, der zuvor die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück führte: Beide bringen mehrjährige Erfahrung als Organmitglieder anderer Institute mit, nicht branchenfremde Sanierungsexpertise.
Bemerkenswert ist gleichwohl das Konzernumfeld, aus dem sie kommt. Die Frankfurter Bankgesellschaft ist eine Tochter der Helaba – und die Helaba-Gruppe selbst ist keine aufsichtsrechtlich unbelastete Adresse. Sie musste sich 2026 bereits zum zweiten Mal einer BaFin-Beanstandung wegen Geldwäsche-Compliance-Mängeln stellen, nach einem Bußgeld Ende 2024 nun mit einer förmlichen Anordnung. Auch die NordLB, mit der Helaba als Landesbank-Gruppe oft verglichen wird, geriet 2026 wegen Rückständen bei der Kundendaten-Aktualisierung in die Kritik der Aufsicht. Das sagt nichts über Michelfelders eigene Bilanz – ihr Abgang aus Frankfurt war ein regulärer, als Erfolg kommunizierter Vorgang –, zeigt aber, wie eng anscheinend der Kreis erfahrener Bankmanager gestrickt ist, aus dem die BaFin ihre Sonderbeauftragten rekrutiert.
Ein Muster, kein Einzelfall
Der Genossenschaftssektor hat in den vergangenen Jahren eine Reihe solcher Fälle gesehen, in denen Vorstände oder Aufsichtsräte ihre Institute in riskante oder schlecht kontrollierte Geschäfte verwickelten – zuletzt musste eine Gruppe von fünf Banken mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro über den gemeinsamen Stützungsfonds aufgefangen werden. Plankstetten reiht sich in diese Serie ein, allerdings mit einer Variante: Hier ist – soweit öffentlich bekannt – kein Verlustereignis der Auslöser, sondern ein Aufsichtskonflikt über Risikomanagement-Standards, der eskalierte, bis beide Organe ausgetauscht waren. Die betroffenen Vorstände selbst sprechen von “unterschiedlichen Auffassungen zu bankaufsichtlichen Tätigkeiten” und kündigen juristische Schritte an.
Damit fügt sich der Fall in eine umfassendere Beobachtung: Governance-Defizite sind kein Spezifikum großer, komplexer Häuser mit Investmentbanking-Sparten. Sie treten auch bei kleinen, traditionell als bieder geltenden Regionalinstituten auf – nur dass dort statt riskanter Geschäfte offenbar die schlichte Weigerung tritt, aufsichtsrechtliche Vorgaben umzusetzen oder zu akzeptieren.
Die härtere Gangart der BaFin
Der Fall Plankstetten steht nicht isoliert für sich. Er reiht sich in eine Serie von Eingriffen ein, mit denen die Aufsicht in den vergangenen Monaten quer durch alle Bankengruppen – Landesbanken, Privatbanken, Genossenschaftsbanken – deutlich gemacht hat, dass sie Governance-Mängel nicht mehr toleriert, sondern mit ihren schärfsten Instrumenten beantwortet. Ob dahinter eine systematisch härtere Aufsichtsphilosophie steht oder lediglich eine Häufung unabhängiger Einzelfälle, bleibt vorläufig offen. Der Umstand, dass innerhalb weniger Monate Institute unterschiedlichster Größe und Ausrichtung betroffen waren, spricht eher für Ersteres – als gesicherter Befund lässt sich das jedoch noch nicht behandeln.
Für Plankstetten selbst bedeutet der Schritt: Die komplette Führungsriege der Bank besteht nun aus externen Sonderbeauftragten. Das kleine Institut aus der Oberpfalz wird faktisch von außen verwaltet, bis die BaFin die Organe wieder für zuverlässig genug hält, sie selbst zu besetzen. Wann das der Fall sein wird – und ob die angekündigten Klagen der abgesetzten Vorstände daran etwas ändern – ist offen.
Ralf Keuper
References
