Am 14. Oktober 2026 hat der Tagesspiegel ein Bewertungssystem bei Trade Republic beschrieben, das zweimal im Jahr alle rund 750 Beschäftigten in ein Raster aus grünen, grauen und roten Feldern einsortiert. In Rot landen die sogenannten Bottom Performers. Nach einem internen Dokument, das der Redaktion vorlag, sollen 32 Prozent als Top Performance, 49 Prozent als Solid Performance und 19 Prozent als Bottom Performance eingestuft werden. Wer in Rot landet, bekommt einen Verbesserungsplan; intern peilt das Unternehmen an, dass die Hälfte der Betroffenen ihn besteht. Wer ein zweites Mal in Rot landet oder den Plan verfehlt, muss nach den Schilderungen ehemaliger Beschäftigter mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Trade Republic antwortete auf den Fragenkatalog der Redaktion: „Das in Ihrem Fragenkatalog suggerierte Bild unserer jährlichen HR‑Prozesse stimmt in weiten Zügen.“ Feste Quoten bestreitet das Unternehmen allerdings. Es gebe eine erwartete Verteilung, aber keine Entlassungsquote. Eine anonyme Führungskraft schildert es anders: Sie müsse mindestens 19 Prozent in Rot einordnen, auch gegen das eigene Urteil. Hier steht Aussage gegen Aussage, und von außen lässt sich nicht prüfen, ob aus der Verteilung faktisch eine Quote wird. Gründer Christian Hecker hat in einem Podcast selbst gesagt, dass jeder fünfte Beschäftigte das Unternehmen nach der Probezeit verlassen müsse. Zugleich erklärt das Unternehmen, auf Prozess und Kultur stolz zu sein, und verweist auf eigene Zufriedenheitsmessungen.
Kein Krisenphänomen
Das Muster ist auf diesem Blog nicht neu. Bei Revolut erhielten 2020 dem Vernehmen nach 62 Beschäftigte ein Schreiben, das sie vor die Wahl stellte, selbst zu kündigen oder wegen schlechter Leistung entlassen zu werden. Ich habe die Härte damals auch als Folge der Corona-Krise gelesen: Beschäftigte bekommen sie besonders dann zu spüren, wenn die Geschäftsentwicklung hinter der Planung zurückbleibt. Ein Jahr später, im Beitrag zu den Arbeitsbedingungen bei N26, stand bereits die Vermutung eines strukturellen Problems im Raum, gestützt auf einen Beobachtungszeitraum von gut zehn Jahren. Joel Kaczmarek hatte schon 2012 beschrieben, wie sich die Startup-Szene mit 60-Stunden-Wochen brüstet.
Trade Republic wächst, gilt nach Angaben des Tagesspiegel mit einer Bewertung von 12,5 Milliarden Euro als wertvollstes deutsches Startup und handelt trotzdem so. Das passt schlecht zur Erklärung als Krisenreaktion. Die These, dass es sich um ein Betriebsprinzip handelt und nicht um eine Reaktion auf schlechte Zeiten, ist damit vorläufig korroboriert – mehr nicht. Neu ist weniger das Muster als der Umgang damit: Das Unternehmen bestätigt es in weiten Teilen und verteidigt es.
Der Preis des Austauschs
Interessanter als die Kultur ist die Rechnung dahinter. Rank and Yank, ein Verfahren, bei dem Beschäftigte relativ zueinander eingestuft und die Schwächsten aussortiert werden, hat Jack Welch, der damalige Chef von General Electric, in den 1980er-Jahren populär gemacht. In den USA trifft es auf einen Arbeitsmarkt, in dem Arbeitsverhältnisse weitgehend jederzeit beendet werden können. In Deutschland ist eine leistungsbedingte Kündigung nur zulässig, wenn die Leistung über längere Zeit erheblich unter dem Durchschnitt liegt und der Arbeitgeber das belegen kann. Ein Platz im roten Feld genügt dafür nicht, denn jemand ist immer Schlusslicht. Die Rechtsprechung stellt an solche Kündigungen hohe Anforderungen.
Der Tagesspiegel zeigt, wie Trade Republic damit umgeht. Den Betroffenen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten. Nach Angaben des Arbeitsrechtlers Daniel Frick, der seit Jahresbeginn rund ein Dutzend ehemaliger Beschäftigter vertreten hat, liegt die Abfindung etwas über einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, dazu kommt eine bezahlte Freistellung von drei Monaten. Wer nicht unterschreibt, erhält meist die Kündigung, und die Fälle landen inzwischen fast immer vor dem Arbeitsgericht. In einem vom Tagesspiegel begleiteten Verfahren in Berlin erging ein Versäumnisurteil, weil das Unternehmen keine Klageerwiderung eingereicht hatte. Die Kündigung ist damit formal unwirksam, das Urteil aber noch nicht rechtskräftig. Das Gericht schlug einen Vergleich im niedrigen fünfstelligen Bereich vor. Die große Mehrheit der Kündigungsschutzverfahren endet in Deutschland ohnehin mit einem Vergleich.
Frick berichtet, auch andere Berliner Startups, die er in solchen Verfahren auf der Gegenseite hat, …

