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Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) hat gegen­über dem Zah­lungs­dienst­leis­ter Payo­ne ver­schärf­te regu­la­to­ri­sche Maß­nah­men ver­hängt. Die­se Maß­nah­men wur­den auf­grund von Män­geln in der Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on und der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on ange­ord­net[1]Payo­ne GmbH: BaFin ord­net erhöh­te Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen und die Män­gel­be­sei­ti­gung im Bereich Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on an und bestellt Son­der­be­auf­trag­ten.

Zu den wich­tigs­ten Anord­nun­gen der BaFin gehören:

  • Erhöh­te Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen: Payo­ne muss zusätz­li­che Eigen­mit­tel vor­hal­ten, bis alle orga­ni­sa­to­ri­schen Män­gel beho­ben sind.
  • Besei­ti­gung von Defi­zi­ten in der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on: Das Unter­neh­men muss inner­halb einer bestimm­ten Frist Män­gel in Berei­chen wie EDV-gestütz­tes Moni­to­ring, Risi­ko­be­wer­tung von Geschäfts­be­zie­hun­gen und Trans­ak­tio­nen sowie bei der Aktua­li­sie­rung von Kun­den­da­ten beheben.
  • Ein­set­zung eines Son­der­be­auf­trag­ten: Die BaFin hat einen Son­der­be­auf­trag­ten bestellt, der die Umset­zung der ange­ord­ne­ten Maß­nah­men über­wa­chen und regel­mä­ßig über den Fort­schritt berich­ten soll.

Die Män­gel wur­den durch Son­der­prü­fun­gen im Jahr 2022 sowie die Jah­res­ab­schluss­prü­fung für das Geschäfts­jahr 2023 fest­ge­stellt. Dabei wur­de erkannt, dass Payo­ne die Vor­ga­ben des Zah­lungs­diens­te­auf­sichts­ge­set­zes (ZAG) und des Geld­wä­sche­ge­set­zes (GwG) nicht voll­stän­dig erfüllte.

Für Payo­ne bedeu­ten die­se Maß­nah­men einen Repu­ta­ti­ons­ver­lust und eine ein­ge­schränk­te Hand­lungs­frei­heit. Das Unter­neh­men muss in den kom­men­den Mona­ten und Jah­ren mit unbe­que­men Maß­nah­men rech­nen, um die fest­ge­stell­ten Defi­zi­te nach­hal­tig zu behe­ben. An Payo­ne sind die Spar­kas­sen über den Deut­schen Spar­kas­sen­ver­lag (DSV) mit 40 Pro­zent beteiligt.

Eine Payo­ne-Spre­che­rin beton­te, dass das Unter­neh­men über aus­rei­chend Eigen­ka­pi­tal ver­fü­ge und die höhe­ren Kapi­tal­an­for­de­run­gen der BaFin kein Pro­blem dar­stell­ten. Ende 2023 habe Payo­ne sei­ne Eigen­ka­pi­tal­ba­sis bereits “deut­lich gestärkt”.