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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber dem Zahlungsdienstleister Payone verschärfte regulatorische Maßnahmen verhängt. Diese Maßnahmen wurden aufgrund von Mängeln in der Geschäftsorganisation und der Geldwäscheprävention angeordnet[1]Payone GmbH: BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen und die Mängelbeseitigung im Bereich Geldwäscheprävention an und bestellt Sonderbeauftragten.
Zu den wichtigsten Anordnungen der BaFin gehören:
- Erhöhte Eigenmittelanforderungen: Payone muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis alle organisatorischen Mängel behoben sind.
- Beseitigung von Defiziten in der Geldwäscheprävention: Das Unternehmen muss innerhalb einer bestimmten Frist Mängel in Bereichen wie EDV-gestütztes Monitoring, Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sowie bei der Aktualisierung von Kundendaten beheben.
- Einsetzung eines Sonderbeauftragten: Die BaFin hat einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen und regelmäßig über den Fortschritt berichten soll.
Die Mängel wurden durch Sonderprüfungen im Jahr 2022 sowie die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Dabei wurde erkannt, dass Payone die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und des Geldwäschegesetzes (GwG) nicht vollständig erfüllte.
Für Payone bedeuten diese Maßnahmen einen Reputationsverlust und eine eingeschränkte Handlungsfreiheit. Das Unternehmen muss in den kommenden Monaten und Jahren mit unbequemen Maßnahmen rechnen, um die festgestellten Defizite nachhaltig zu beheben. An Payone sind die Sparkassen über den Deutschen Sparkassenverlag (DSV) mit 40 Prozent beteiligt.
Eine Payone-Sprecherin betonte, dass das Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfüge und die höheren Kapitalanforderungen der BaFin kein Problem darstellten. Ende 2023 habe Payone seine Eigenkapitalbasis bereits “deutlich gestärkt”.
References