Die­ser Bericht soll mit kon­kre­ten Vor­schlä­gen zu den Über­le­gun­gen über die Zukunft des Bin­nen­mark­tes bei­tra­gen. Zu die­sem Zweck ist er in zwei Haupt­ab­schnit­te unter­teilt: Der ers­te umreißt die poli­ti­sche Visi­on, die sich aus mei­nen Rei­sen durch Euro­pa und den anschlie­ßen­den kol­lek­ti­ven Über­le­gun­gen ergibt; der zwei­te Abschnitt – auf den fol­gen­den Sei­ten – prä­sen­tiert prak­ti­sche poli­ti­sche Emp­feh­lun­gen und unter­sucht tech­ni­sche Aspek­te in sechs Kapiteln.

Im ers­ten Kapi­tel „Eine fünf­te Grund­frei­heit zur För­de­rung von For­schung, Inno­va­ti­on und Bil­dung im Bin­nen­markt“ wird die Ein­füh­rung einer „fünf­ten Grund­frei­heit“ vor­ge­schla­gen, die sich auf For­schung, Inno­va­ti­on, Wis­sen und Bil­dung kon­zen­triert, um die Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit des Bin­nen­mark­tes in der neu­en glo­ba­len Land­schaft zu verbessern.

Im zwei­ten Teil, „Ein Bin­nen­markt zur Finan­zie­rung stra­te­gi­scher Zie­le“ liegt der Schwer­punkt auf inno­va­ti­ven Mecha­nis­men inner­halb des Bin­nen­mark­tes, um pri­va­te und öffent­li­che Res­sour­cen zu mobi­li­sie­ren und sie zur Über­brü­ckung der der­zei­ti­gen Inves­ti­ti­ons­lü­cken und zur Finan­zie­rung unse­rer gemein­sa­men Schlüs­sel­zie­le einzusetzen.

Das drit­te Kapi­tel „Ein Bin­nen­markt, der groß raus­kommt: Auf die Grö­ße kommt es an“ befasst sich aus­führ­lich mit die­sen Fra­gen, wobei der Schwer­punkt auf den Sek­to­ren liegt, in denen trans­for­ma­ti­ve Maß­nah­men erfor­der­lich sind, um die Ambi­tio­nen des Bin­nen­mark­tes zu stei­gern. Mit Blick auf die Zukunft müs­sen wir die Ver­tei­lung der Vor­tei­le der wirt­schaft­li­chen Inte­gra­ti­on verbessern.

Das vier­te Kapi­tel, „Ein nach­hal­ti­ger Bin­nen­markt für alle“, ent­hält kla­re Vor­schlä­ge zur Ver­bes­se­rung der Bedin­gun­gen für alle Bür­ger, KMU und Regionen.

Im fünf­ten Kapi­tel, „Ein Bin­nen­markt, der schnell und weit geht“, stellt der Bericht einen prag­ma­ti­schen Ansatz zur Ver­bes­se­rung des Rechts­rah­mens und zur Stär­kung der Durch­set­zungs­in­stru­men­te vor, um die Geschwin­dig­keit und Effi­zi­enz im Bin­nen­markt zu erhöhen.

Der Bericht unter­sucht auch die exter­ne Dimen­si­on des Bin­nen­mark­tes und kon­zen­triert sich dabei auf die wirt­schaft­li­che Sicher­heit, den Han­del, die Erwei­te­rung und die Bezie­hun­gen zu den wich­tigs­ten stra­te­gi­schen Partnern.

Das sechs­te Kapi­tel, „Der Bin­nen­markt jen­seits sei­ner Gren­zen“, unter­sucht die Wech­sel­wir­kung zwi­schen inter­ner und exter­ner Dyna­mik und das Poten­zi­al des Bin­nen­mark­tes, den Ein­fluss der EU auf der glo­ba­len Büh­ne auszuweiten.

Quel­le: SPEED, SECURITY, SOLIDARITY. Empowe­ring the Sin­gle Mar­ket to deli­ver a sus­tainable future and pro­spe­ri­ty for all EU Citizens

Bezugs­punk­te zum Banking:

Garan­tien des öffent­li­chen Sek­tors: Wir schla­gen daher eine spe­zi­el­le Fazi­li­tät vor, mit der die EU den Ban­ken­sek­tor bei der Finan­zie­rung des Kli­ma­wan­dels unter­stüt­zen kann. Die EU hat bereits in der Ver­gan­gen­heit pri­va­te Inves­ti­tio­nen mit dem Euro­päi­schen Fonds für stra­te­gi­sche Inves­ti­tio­nen (EFSI, auch bekannt als Jun­cker-Plan) unter­stützt. Im Jahr 2022 wur­de der EFSI durch InvestEU ersetzt, das einen ähn­li­chen Umfang und Gel­tungs­be­reich hat (33,7 Mil­li­ar­den Euro an Garan­tien zur Unter­stüt­zung von rund 370 Mil­li­ar­den Euro an pri­va­ten Inves­ti­tio­nen bis 2027). Gleich­zei­tig haben die natio­na­len Regie­run­gen ähn­li­che Garan­tie­sys­te­me ein­ge­führt, um pri­va­te Inves­ti­tio­nen zu för­dern. Um nach­hal­ti­ge Pri­vat­in­ves­ti­tio­nen zu unter­stüt­zen, soll­te die EU eine spe­zi­el­le Euro­päi­sche Umwelt­ga­ran­tie (EGG) ein­füh­ren. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on und die EIB kön­nen den Rah­men und die finan­zi­el­len Mit­tel für ein EU-wei­tes Garan­tie­sys­tem ent­wi­ckeln, um die Lan­dung von Ban­ken bei grü­nen Inves­ti­ti­ons­pro­jek­ten und Unter­neh­men zu unter­stüt­zen. Wie beim EFSI wür­de die EIB dann die spe­zi­fi­schen Vor­schlä­ge von Geschäfts­ban­ken und/​oder natio­na­len Finanz­in­sti­tu­ten bewer­ten und die Garan­tie ver­ge­ben. Mit die­ser Garan­tie wären die euro­päi­schen Kre­dit­ge­ber in der Lage, die erfor­der­li­chen Mit­tel bereit­zu­stel­len. Es soll­te geprüft wer­den, wie die Garan­tie auf euro­päi­sche pri­va­te Kre­dit­fonds aus­ge­wei­tet wer­den könn­te. Mit einem Res­sour­cen­mul­ti­pli­ka­tor von etwa 12 (wie beim ursprüng­li­chen EFSI) kön­nen 25 bis 30 Mil­li­ar­den an Garan­tien 300 bis 350 Mil­li­ar­den an Inves­ti­tio­nen unterstützen. …

Um die stra­te­gi­sche Auto­no­mie der EU und die Agen­da für wirt­schaft­li­che Sicher­heit zu stär­ken, soll­te die EU die Schaf­fung einer EU-Deep-Tech-Bör­se dank spe­zi­fi­scher Regeln und Über­wa­chung erleich­tern. Auf­grund ihres spe­zi­fi­schen Pro­fils sind Inves­ti­tio­nen in Deep-Tech-Start­ups nichts für Klein­an­le­ger oder Pri­vat­kun­den, son­dern für Pen­si­ons­fonds und gro­ße Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten. Letz­te­re kön­nen in der Tat ein hohes Risi­ko ein­ge­hen und auf eine lang­fris­ti­ge Ren­di­te war­ten. Das bedeu­tet, dass für die­se Inves­ti­tio­nen ober­halb eines bestimm­ten Schwel­len­werts eine ande­re (weni­ger risi­ko­scheue) EU-Auf­sichts­re­ge­lung mit Über­wa­chung auf EU-Ebe­ne in Betracht gezo­gen wer­den könnte. …

Eine ent­schei­den­de struk­tu­rel­le Initia­ti­ve besteht dar­in, zu einer umfas­sen­de­ren und inte­grier­ten Über­wa­chung der Finanz­märk­te über­zu­ge­hen. Stär­ke­re Regu­lie­rungs- und Auf­sichts­be­hör­den allein kön­nen die Spar- und Inves­ti­ti­ons­uni­on zwar nicht schaf­fen, aber das Feh­len eines robus­ten und stan­dar­di­sier­ten Rah­mens kann die wei­te­re Inte­gra­ti­on behin­dern. Die Ein­rich­tung einer ein­zi­gen, zen­tra­li­sier­ten Auf­sichts­be­hör­de in der EU zum jet­zi­gen Zeit­punkt könn­te ver­früht sein und mög­li­cher­wei­se die Vor­tei­le der Nähe zu den ver­schie­de­nen loka­len Finanz­märk­ten und Volks­wirt­schaf­ten inner­halb der EU über­se­hen. Umge­kehrt ist es auch unzu­rei­chend, sich aus­schließ­lich auf die natio­na­le Auf­sicht zu ver­las­sen. Das Sys­tem muss sich ähn­lich wie der ein­heit­li­che Auf­sichts­me­cha­nis­mus des Ban­ken­sek­tors ent­wi­ckeln, bei dem der ein­heit­li­che Auf­sichts­me­cha­nis­mus (SSM) der EZB bedeu­ten­de Ban­ken direkt beauf­sich­tigt, wäh­rend die natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den weni­ger bedeu­ten­de Ban­ken ver­wal­ten. Gleich­zei­tig könn­te eine gestärk­te Euro­päi­sche Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­be­hör­de (ESMA) in Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen natio­na­len Behör­den mehr Auf­sichts­ver­ant­wor­tung für grö­ße­re Unter­neh­men über­neh­men, die sich an Kri­te­ri­en wie Grö­ße, grenz­über­schrei­ten­de Akti­vi­tä­ten und Sys­tem­re­le­vanz ori­en­tie­ren und auch Han­dels­plät­ze, Emit­ten­ten, Ver­mö­gens­ver­wal­ter und ande­re Finanz­markt­teil­neh­mer umfassen.

Wei­te­re Informationen:

Der Let­ta-Bericht: Weni­ger Inte­gra­ti­on kann sich Euro­pa nicht leisten