Das Fin­tech Loan­boox hat von der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht BaFin die Erlaub­nis für Finanz­dienst­leis­tun­gen gemäß Para­graph 32 Kre­dit­we­sen­ge­setz (KWG) erhal­ten. Jetzt kann die Fremd­ka­pi­tal­markt-Platt­form auch