Mit der Grün­dung der BAG Treu­hand reagiert der genos­sen­schaft­li­che Sek­tor auf die 850 Mil­lio­nen Euro Pro­blem­kre­di­te der Raiff­ei­sen­bank Hoch­tau­nus – und schafft fak­tisch eine Bad Bank für die Bad Bank. Par­al­lel dazu will BVR-Prä­si­den­tin Mari­ja Kolak den Aus­schluss kri­seln­der Insti­tu­te aus der Siche­rungs­ein­rich­tung erleich­tern, obwohl es in 50 Jah­ren noch nie zu einem Aus­schluss kam. Die Fra­ge ist: Kön­nen orga­ni­sa­to­ri­sche Neu­jus­tie­run­gen und Ver­fah­rens­re­for­men ein Sys­tem kor­ri­gie­ren, des­sen Dys­funk­tio­na­li­tät struk­tu­rell ange­legt ist? Eine sys­tem­theo­re­ti­sche Ana­ly­se zeigt, war­um die geplan­ten Maß­nah­men zwar ratio­nal erschei­nen, aber an den grund­le­gen­den Anreiz­pro­ble­men und ope­ra­ti­ven Geschlos­sen­hei­ten des genos­sen­schaft­li­chen Ver­bunds vor­aus­sicht­lich wenig ändern werden.


I. Die BAG Treu­hand: Spe­zia­li­sie­rung oder Symptomverschiebung?

Die im Jahr 2025 gegrün­de­te BAG Treu­hand ist eine insti­tu­tio­nel­le Ant­wort auf einen kon­kre­ten Pro­blem­fall: Die frü­he­re Raiff­ei­sen­bank Hoch­tau­nus hat rund 850 Mil­lio­nen Euro in Bau­trä­ger- und Pro­jekt­ent­wick­lungs­fi­nan­zie­run­gen akku­mu­liert, die sich im aktu­el­len Markt­um­feld (Zins­an­stieg, Bau­kos­ten, schwa­che Nach­fra­ge) als hoch­pro­ble­ma­tisch erwei­sen. Die neue Abwick­lungs­ge­sell­schaft ist im Eigen­tum der Volks­bank Mit­tel­hes­sen (die die Raiff­ei­sen­bank Hoch­tau­nus nach der Ret­tung über­nom­men hat) und der BAG Hamm.

Die ope­ra­ti­ve Logik der Konstruktion

Die For­de­run­gen blei­ben recht­lich im Buch der BAG Hamm, wer­den aber ope­ra­tiv von der BAG Treu­hand bear­bei­tet. Die­se Struk­tur erlaubt eine fokus­sier­te Abwick­lung durch spe­zia­li­sier­tes Per­so­nal – teil­wei­se Ex-Mit­ar­bei­ter der Raiff­ei­sen­bank Hoch­tau­nus, die die kon­kre­ten Pro­jek­te ken­nen. Das Ziel ist expli­zit, durch gedul­di­ges Work-out (Fer­tig­stel­lung von Pro­jek­ten, Immo­bi­li­en­ver­käu­fe zu bes­se­ren Prei­sen) einen mög­lichst gro­ßen Teil der von der Siche­rungs­ein­rich­tung über­nom­me­nen Risi­ko­ab­schir­mung zurück­zu­ge­ben, statt alles sofort mit hohen Abschlä­gen abzuwickeln.

Laut den Betei­lig­ten ist nicht geplant, dass die BAG Treu­hand für ande­re Ban­ken arbei­tet – sie bleibt ein “Spe­zi­al­werk­zeug” für die­sen einen Clus­ter von Problemengagements.

Sys­tem­theo­re­ti­sche Ein­ord­nung: Funk­tio­na­le Differenzierung

Aus sys­tem­theo­re­ti­scher Per­spek­ti­ve han­delt es sich hier um einen klas­si­schen Fall funk­tio­na­ler Aus­dif­fe­ren­zie­rung: Ein spe­zi­fi­sches Teil­pro­blem (Hoch­tau­nus-Alt­las­ten) wird orga­ni­sa­to­risch sepa­riert und einer spe­zia­li­sier­ten Ein­heit zuge­wie­sen. Das ist orga­ni­sa­tio­nal ratio­nal, weil es Kom­ple­xi­tät redu­ziert und spe­zia­li­sier­te Kom­pe­ten­zen bündelt.

Niklas Luh­mann wür­de hier jedoch auch auf die Latenz­funk­ti­on hin­wei­sen: Die orga­ni­sa­to­ri­sche Sepa­ra­ti­on erfüllt nicht nur die mani­fes­te Funk­ti­on der effi­zi­en­te­ren Abwick­lung, son­dern auch die laten­te Funk­ti­on der Kom­ple­xi­täts­ab­sorp­ti­on und Pro­blem­ex­ter­na­li­sie­rung. Indem die pro­ble­ma­ti­schen Kre­di­te in eine eige­ne Struk­tur aus­ge­la­gert wer­den, wer­den sie aus dem ope­ra­ti­ven Blick­feld der BAG Hamm ent­fernt – das schafft orga­ni­sa­to­ri­sche Ent­las­tung, ver­än­dert aber nichts an der Tat­sa­che, dass das zugrun­de­lie­gen­de Risi­ko wei­ter­hin besteht und letzt­lich von der Siche­rungs­ein­rich­tung getra­gen wird.

II. Die BAG Hamm: Von der Not­lö­sung zur per­ma­nen­ten Institution

Um die Bedeu­tung der BAG Treu­hand zu ver­ste­hen, muss man ihre Vor­läu­fe­rin betrach­ten: Die BAG Bank­ak­ti­en­ge­sell­schaft in Hamm ent­stand 1987 aus der in Schief­la­ge gera­te­nen Ham­mer Bank SpaD­a­Ka eG. Ihre ursprüng­li­che Auf­ga­be war es, als Bad Bank die Abwick­lung die­ser einen geschei­ter­ten Bank zu vollziehen.

Doch spä­tes­tens zum Ende der 1990er Jah­re eta­blier­te sich die BAG durch das bei ihr gebün­del­te Know-how im Bereich der Pro­blem­kre­di­te zum dau­er­haf­ten Voll­dienst­leis­ter inner­halb der genos­sen­schaft­li­chen Finanz­Grup­pe. War ihre Tätig­keit zunächst auf Sanie­rungs­ban­ken beschränkt, bie­tet sie seit 2005 ihre Dienst­leis­tun­gen allen deut­schen Genos­sen­schafts­ban­ken an und wird dar­über hin­aus in Ein­zel­fäl­len auch für Spar­kas­sen oder Kre­dit­in­sti­tu­te im deutsch­spra­chi­gen Aus­land tätig. Heu­te beschäf­tigt die BAG knapp 200 Mitarbeiter.

Die Trans­for­ma­ti­on: Von tem­po­rär zu strukturell

Die­se Ent­wick­lung ist bem…