Am 14. Okto­ber 2026 hat der Tages­spie­gel ein Bewer­tungs­sys­tem bei Trade Repu­blic beschrie­ben, das zwei­mal im Jahr alle rund 750 Beschäf­tig­ten in ein Ras­ter aus grü­nen, grau­en und roten Fel­dern ein­sor­tiert. In Rot lan­den die soge­nann­ten Bot­tom Per­for­mers. Nach einem inter­nen Doku­ment, das der Redak­ti­on vor­lag, sol­len 32 Pro­zent als Top Per­for­mance, 49 Pro­zent als Solid Per­for­mance und 19 Pro­zent als Bot­tom Per­for­mance ein­ge­stuft wer­den. Wer in Rot lan­det, bekommt einen Ver­bes­se­rungs­plan; intern peilt das Unter­neh­men an, dass die Hälf­te der Betrof­fe­nen ihn besteht. Wer ein zwei­tes Mal in Rot lan­det oder den Plan ver­fehlt, muss nach den Schil­de­run­gen ehe­ma­li­ger Beschäf­tig­ter mit dem Ende des Arbeits­ver­hält­nis­ses rechnen.

Trade Repu­blic ant­wor­te­te auf den Fra­gen­ka­ta­log der Redak­ti­on: „Das in Ihrem Fra­gen­ka­ta­log sug­ge­rier­te Bild unse­rer jähr­li­chen HR‑Prozesse stimmt in wei­ten Zügen.“ Fes­te Quo­ten bestrei­tet das Unter­neh­men aller­dings. Es gebe eine erwar­te­te Ver­tei­lung, aber kei­ne Ent­las­sungs­quo­te. Eine anony­me Füh­rungs­kraft schil­dert es anders: Sie müs­se min­des­tens 19 Pro­zent in Rot ein­ord­nen, auch gegen das eige­ne Urteil. Hier steht Aus­sa­ge gegen Aus­sa­ge, und von außen lässt sich nicht prü­fen, ob aus der Ver­tei­lung fak­tisch eine Quo­te wird. Grün­der Chris­ti­an Hecker hat in einem Pod­cast selbst gesagt, dass jeder fünf­te Beschäf­tig­te das Unter­neh­men nach der Pro­be­zeit ver­las­sen müs­se. Zugleich erklärt das Unter­neh­men, auf Pro­zess und Kul­tur stolz zu sein, und ver­weist auf eige­ne Zufriedenheitsmessungen.


Kein Kri­sen­phä­no­men

Das Mus­ter ist auf die­sem Blog nicht neu. Bei Revo­lut erhiel­ten 2020 dem Ver­neh­men nach 62 Beschäf­tig­te ein Schrei­ben, das sie vor die Wahl stell­te, selbst zu kün­di­gen oder wegen schlech­ter Leis­tung ent­las­sen zu wer­den. Ich habe die Här­te damals auch als Fol­ge der Coro­na-Kri­se gele­sen: Beschäf­tig­te bekom­men sie beson­ders dann zu spü­ren, wenn die Geschäfts­ent­wick­lung hin­ter der Pla­nung zurück­bleibt. Ein Jahr spä­ter, im Bei­trag zu den Arbeits­be­din­gun­gen bei N26, stand bereits die Ver­mu­tung eines struk­tu­rel­len Pro­blems im Raum, gestützt auf einen Beob­ach­tungs­zeit­raum von gut zehn Jah­ren. Joel Kacz­ma­rek hat­te schon 2012 beschrie­ben, wie sich die Start­up-Sze­ne mit 60-Stun­den-Wochen brüstet.

Trade Repu­blic wächst, gilt nach Anga­ben des Tages­spie­gel mit einer Bewer­tung von 12,5 Mil­li­ar­den Euro als wert­volls­tes deut­sches Start­up und han­delt trotz­dem so. Das passt schlecht zur Erklä­rung als Kri­sen­re­ak­ti­on. Die The­se, dass es sich um ein Betriebs­prin­zip han­delt und nicht um eine Reak­ti­on auf schlech­te Zei­ten, ist damit vor­läu­fig kor­rob­oriert – mehr nicht. Neu ist weni­ger das Mus­ter als der Umgang damit: Das Unter­neh­men bestä­tigt es in wei­ten Tei­len und ver­tei­digt es.

Der Preis des Austauschs

Inter­es­san­ter als die Kul­tur ist die Rech­nung dahin­ter. Rank and Yank, ein Ver­fah­ren, bei dem Beschäf­tig­te rela­tiv zuein­an­der ein­ge­stuft und die Schwächs­ten aus­sor­tiert wer­den, hat Jack Welch, der dama­li­ge Chef von Gene­ral Elec­tric, in den 1980er-Jah­ren popu­lär gemacht. In den USA trifft es auf einen Arbeits­markt, in dem Arbeits­ver­hält­nis­se weit­ge­hend jeder­zeit been­det wer­den kön­nen. In Deutsch­land ist eine leis­tungs­be­ding­te Kün­di­gung nur zuläs­sig, wenn die Leis­tung über län­ge­re Zeit erheb­lich unter dem Durch­schnitt liegt und der Arbeit­ge­ber das bele­gen kann. Ein Platz im roten Feld genügt dafür nicht, denn jemand ist immer Schluss­licht. Die Recht­spre­chung stellt an sol­che Kün­di­gun­gen hohe Anforderungen.

Der Tages­spie­gel zeigt, wie Trade Repu­blic damit umgeht. Den Betrof­fe­nen wird ein Auf­he­bungs­ver­trag ange­bo­ten. Nach Anga­ben des Arbeits­recht­lers Dani­el Frick, der seit Jah­res­be­ginn rund ein Dut­zend ehe­ma­li­ger Beschäf­tig­ter ver­tre­ten hat, liegt die Abfin­dung etwas über einem hal­ben Brut­to­mo­nats­ge­halt je Beschäf­ti­gungs­jahr, dazu kommt eine bezahl­te Frei­stel­lung von drei Mona­ten. Wer nicht unter­schreibt, erhält meist die Kün­di­gung, und die Fäl­le lan­den inzwi­schen fast immer vor dem Arbeits­ge­richt. In einem vom Tages­spie­gel beglei­te­ten Ver­fah­ren in Ber­lin erging ein Ver­säum­nis­ur­teil, weil das Unter­neh­men kei­ne Kla­ge­er­wi­de­rung ein­ge­reicht hat­te. Die Kün­di­gung ist damit for­mal unwirk­sam, das Urteil aber noch nicht rechts­kräf­tig. Das Gericht schlug einen Ver­gleich im nied­ri­gen fünf­stel­li­gen Bereich vor. Die gro­ße Mehr­heit der Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren endet in Deutsch­land ohne­hin mit einem Vergleich.

Frick berich­tet, auch ande­re Ber­li­ner Start­ups, die er in sol­chen Ver­fah­ren auf der Gegen­sei­te hat, …