Der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) geht mit der Forderung nach bis zu drei KI-Entlastungstagen pro Quartal in die Tarifrunde des privaten Bankgewerbes. Kritiker sehen darin ein Lehrstück deutscher Besitzstandswahrung. Beide Seiten streiten über Urlaub und Fortschritt und übersehen dabei, worin die neue Belastung tatsächlich bestehen dürfte: Beschäftigte zeichnen zunehmend Entscheidungen ab, deren Vorlage sie nicht selbst erarbeitet haben.
Forderung und Echo
Am 8. Oktober beginnen die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe, zu dem unter anderem die Deutsche Bank und die Commerzbank gehören. Der DBV fordert 9,5 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Hinzu kommt ein neues Instrument: ein bis drei KI-Entlastungstage pro Quartal, abgestuft danach, wie stark sich die Arbeit in einem Bereich durch Künstliche Intelligenz verändert. Art und Umfang soll eine Betriebsvereinbarung regeln. Die Tage sollen im Quartal der Mehrbelastung genommen werden und nicht übertragbar sein. Wolfgang Ermann, Verhandlungsführer des DBV für die privaten Banken, begründet die Forderung damit, dass ein Betrieb einen Ausgleich schaffen müsse, wo Arbeit „dichter, komplexer oder verantwortungsvoller“ werde. Der Verband selbst spricht von einem Wertschöpfungsausgleich. Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) lehnt die Zeitforderung ab.
Das Echo in der Wirtschaftspublizistik fiel deutlich aus. Ein Kommentar machte aus der abgestuften Forderung einen pauschalen „KI-Sonderurlaub“ von zwölf Tagen und sah darin einen Fundort für die Gründe des wirtschaftlichen Niedergangs Deutschlands. Die Gewerkschaft, so das Argument, solle lieber Lösungen entwickeln, wie KI die Produktivität erhöhe. Schließlich sei es ein Glücksfall, wenn die Technik von lästiger Routine befreie und Freiräume schaffe, um komplexe Sachverhalte mit mehr Ruhe zu entscheiden.
Schon die Verkürzung ist bemerkenswert. Zwölf Tage sind die Obergrenze für Bereiche mit nachweisbar stark veränderter Tätigkeit, nicht der Regelfall. Wichtiger ist jedoch etwas anderes: Kommentar und Gewerkschaft beschreiben im Kern denselben Vorgang.
Ein Streit über dieselbe Beobachtung
Beide Seiten gehen davon aus, dass KI die standardisierten Vorgänge übernimmt. Nach Darstellung des DBV verbleiben bei den Beschäftigten die schwierigen Ausnahmefälle, die Beschwerden, die Prüfung der KI-Ergebnisse und die Korrektur ihrer Fehler. Der Kommentar nennt dasselbe „Freiräume für komplexe Sachverhalte“. Der Unterschied liegt nicht in der Beobachtung, sondern in einer stillschweigenden Annahme darüber, wem der gewonnene Freiraum gehört.
Der Kommentar unterstellt, dass die frei werdende Zeit bei den Beschäftigten bleibt und dort zum Nachdenken genutzt wird. Die Gewerkschaft unterstellt, dass sie abgeschöpft wird: durch höhere Fallzahlen pro Kopf oder durch Stellenabbau, nach dem die Verbliebenen nur noch die anspruchsvollen Fälle bearbeiten. Angesichts der Abbauprogramme, die das deutsche Bankgewerbe seit Jahren prägen, ist die zweite Annahme jedenfalls nicht abwegig.
Die Organisationstheorie hat für diesen Mechanismus einen Begriff. Richard Cyert und James Mar…
