Der Deut­sche Bank­an­ge­stell­ten-Ver­band (DBV) geht mit der For­de­rung nach bis zu drei KI-Ent­las­tungs­ta­gen pro Quar­tal in die Tarif­run­de des pri­va­ten Bank­ge­wer­bes. Kri­ti­ker sehen dar­in ein Lehr­stück deut­scher Besitz­stands­wah­rung. Bei­de Sei­ten strei­ten über Urlaub und Fort­schritt und über­se­hen dabei, wor­in die neue Belas­tung tat­säch­lich bestehen dürf­te: Beschäf­tig­te zeich­nen zuneh­mend Ent­schei­dun­gen ab, deren Vor­la­ge sie nicht selbst erar­bei­tet haben.


For­de­rung und Echo

Am 8. Okto­ber begin­nen die Tarif­ver­hand­lun­gen für das pri­va­te Bank­ge­wer­be, zu dem unter ande­rem die Deut­sche Bank und die Com­merz­bank gehö­ren. Der DBV for­dert 9,5 Pro­zent mehr Gehalt bei einer Lauf­zeit von 24 Mona­ten. Hin­zu kommt ein neu­es Instru­ment: ein bis drei KI-Ent­las­tungs­ta­ge pro Quar­tal, abge­stuft danach, wie stark sich die Arbeit in einem Bereich durch Künst­li­che Intel­li­genz ver­än­dert. Art und Umfang soll eine Betriebs­ver­ein­ba­rung regeln. Die Tage sol­len im Quar­tal der Mehr­be­las­tung genom­men wer­den und nicht über­trag­bar sein. Wolf­gang Ermann, Ver­hand­lungs­füh­rer des DBV für die pri­va­ten Ban­ken, begrün­det die For­de­rung damit, dass ein Betrieb einen Aus­gleich schaf­fen müs­se, wo Arbeit „dich­ter, kom­ple­xer oder ver­ant­wor­tungs­vol­ler“ wer­de. Der Ver­band selbst spricht von einem Wert­schöp­fungs­aus­gleich. Der Arbeit­ge­ber­ver­band des pri­va­ten Bank­ge­wer­bes (AGV Ban­ken) lehnt die Zeit­for­de­rung ab.

Das Echo in der Wirt­schafts­pu­bli­zis­tik fiel deut­lich aus. Ein Kom­men­tar mach­te aus der abge­stuf­ten For­de­rung einen pau­scha­len „KI-Son­der­ur­laub“ von zwölf Tagen und sah dar­in einen Fund­ort für die Grün­de des wirt­schaft­li­chen Nie­der­gangs Deutsch­lands. Die Gewerk­schaft, so das Argu­ment, sol­le lie­ber Lösun­gen ent­wi­ckeln, wie KI die Pro­duk­ti­vi­tät erhö­he. Schließ­lich sei es ein Glücks­fall, wenn die Tech­nik von läs­ti­ger Rou­ti­ne befreie und Frei­räu­me schaf­fe, um kom­ple­xe Sach­ver­hal­te mit mehr Ruhe zu entscheiden.

Schon die Ver­kür­zung ist bemer­kens­wert. Zwölf Tage sind die Ober­gren­ze für Berei­che mit nach­weis­bar stark ver­än­der­ter Tätig­keit, nicht der Regel­fall. Wich­ti­ger ist jedoch etwas ande­res: Kom­men­tar und Gewerk­schaft beschrei­ben im Kern den­sel­ben Vorgang.

Ein Streit über die­sel­be Beobachtung

Bei­de Sei­ten gehen davon aus, dass KI die stan­dar­di­sier­ten Vor­gän­ge über­nimmt. Nach Dar­stel­lung des DBV ver­blei­ben bei den Beschäf­tig­ten die schwie­ri­gen Aus­nah­me­fäl­le, die Beschwer­den, die Prü­fung der KI-Ergeb­nis­se und die Kor­rek­tur ihrer Feh­ler. Der Kom­men­tar nennt das­sel­be „Frei­räu­me für kom­ple­xe Sach­ver­hal­te“. Der Unter­schied liegt nicht in der Beob­ach­tung, son­dern in einer still­schwei­gen­den Annah­me dar­über, wem der gewon­ne­ne Frei­raum gehört.

Der Kom­men­tar unter­stellt, dass die frei wer­den­de Zeit bei den Beschäf­tig­ten bleibt und dort zum Nach­den­ken genutzt wird. Die Gewerk­schaft unter­stellt, dass sie abge­schöpft wird: durch höhe­re Fall­zah­len pro Kopf oder durch Stel­len­ab­bau, nach dem die Ver­blie­be­nen nur noch die anspruchs­vol­len Fäl­le bear­bei­ten. Ange­sichts der Abbau­pro­gram­me, die das deut­sche Bank­ge­wer­be seit Jah­ren prä­gen, ist die zwei­te Annah­me jeden­falls nicht abwegig.

Die Orga­ni­sa­ti­ons­theo­rie hat für die­sen Mecha­nis­mus einen Begriff. Richard Cyert und James Mar…