Kryp­to­gra­phisch wäre umfas­sen­de Pri­vat­sphä­re bei CBDCs längst mach­bar. Dass sie in kei­nem ein­zi­gen pro­duk­ti­ven Sys­tem exis­tiert, hat einen ein­fa­chen Grund – und der heißt nicht Technik.


Wenn Zen­tral­ban­ken über ihre digi­ta­len Wäh­run­gen spre­chen, fällt das Wort Pri­vat­sphä­re fast immer. Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank betont sie, die Bank of Eng­land wid­met ihr gan­ze Kon­sul­ta­ti­ons­do­ku­men­te, und selbst die People’s Bank of Chi­na wirbt für ihre Vari­an­te mit dem Begriff „mana­ged anony­mi­ty”. Der Begriff ist über­all. Die Sub­stanz hin­ge­gen ist es nicht.

Eine aktu­el­le Stu­die, die 67 wis­sen­schaft­li­che Bei­trä­ge sowie 20 CBDC-Pro­jek­te welt­weit aus­ge­wer­tet hat, zeigt das Aus­maß die­ser Dis­kre­panz auf sys­te­ma­ti­sche Wei­se. Das Ergeb­nis lässt sich in einem Satz zusam­men­fas­sen: Die tech­ni­schen Werk­zeu­ge für ech­te Nut­zer-Pri­vat­sphä­re exis­tie­ren – sie wer­den bei CBDCs nur kon­se­quent nicht eingesetzt.

Der Werk­zeug­kas­ten liegt bereit

Die Kryp­to­gra­phie hat in den ver­gan­ge­nen zwei Jahr­zehn­ten bemer­kens­wer­te Instru­men­te ent­wi­ckelt. Zero-Know­ledge-Pro­ofs erlau­ben den Nach­weis einer Eigen­schaft, ohne die zugrun­de lie­gen­den Daten preis­zu­ge­ben. Homo­mor­phe Ver­schlüs­se­lung ermög­licht Berech­nun­gen auf ver­schlüs­sel­ten Daten, ohne die­se jemals im Klar­text zu ent­schlüs­seln. Mul­ti-Par­ty Com­pu­ta­ti­on ver­teilt sen­si­ble Aus­wer­tun­gen auf meh­re­re Par­tei­en, von denen kei­ne allein Voll­zu­griff besitzt. Blind Signa­tu­ren – ein Kon­zept, das in Ansät­zen schon im elek­tro­ni­schen Bar­geld der 1990er Jah­re steck­te – erlau­ben die Authen­ti­fi­zie­rung von Trans­ak­tio­nen ohne Kennt­nis der Beteiligten.

Die Autoren der Stu­die ord­nen die­se Tech­no­lo­gien in einen fünf­schich­ti­gen Sta­pel ein: von der Ver­schlüs­se­lung per­sön­li­cher Kon­to­da­ten (Lay­er A) über den Schutz von Trans­ak­ti­ons­in­hal­ten (B) und das Recht auf Anony­mi­tät © bis hin zur kon­trol­lier­ten Daten­zu­ga­be (D) und regu­la­to­risch kom­pa­ti­bler Über­wa­chung ohne Massenentanony…