Von Ralf Keuper

In der Stu­die Struk­tur­wan­del und Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung in der
Finanz­bran­che in Hes­sen
ist u.a. vom sog. Sub­sti­tu­ie­rungs­po­ten­zi­al der Beschäf­ti­gung als Fol­ge der Digi­ta­li­sie­rung die Rede:

Um die Aus­wir­kun­gen der Digi­ta­li­sie­rung auf die Beschäf­ti­gung zu bestim­men, wur­den in einem IAB-Pro­jekt die Antei­le der Tätig­kei­ten berech­net, die inner­halb eines Berufs bereits heu­te durch den Ein­satz von Com­pu­tern oder com­pu­ter­ge­steu­er­ten Maschi­nen ersetzt wer­den könn­ten. Der Anteil der ersetz­ba­ren Tätig­kei­ten mar­kiert das Sub­sti­tu­ier­bar­keits­po­ten­zi­al eines Berufs. Sind bei­spiels­wei­se sie­ben von zehn Tätig­kei­ten eines Berufs durch Com­pu­ter ersetz­bar, beträgt das
Sub­sti­tu­ier­bar­keits­po­ten­zi­al 70 Prozent.

Der Autor gibt dabei jedoch zu bedenken:

In Hin­blick auf die Ergeb­nis­se die­ser Betrach­tungs­wei­se ist aller­dings sehr stark zu beto­nen, dass die tech­ni­sche Mach­bar­keit der Auto­ma­ti­sie­rung von Tätig­kei­ten nicht zwangs­läu­fig deren Umset­zung zur Fol­ge haben muss, es han­delt sich ledig­lich um poten­zi­el­le Substitu…