Von Ralf Keuper

Wer sein Kryp­to­ver­mö­gen sei­nen Erben ver­ma­chen will, soll­te zuvor sicher gehen, dass die­se im Erb­fall auch tat­säch­lich Zugriff auf die Bit­co­ins oder ande­re digi­ta­le Wäh­run­gen haben. In Kryp­ti­sches Erbe in der FAZ vom 18.07.18 wird von dem Fall des Kryp­to­mil­lio­närs Matthew Mel­lon berich­tet, der sei­nen Erben ein Ver­mö­gen im Wert von meh­re­ren Mil­lio­nen Dol­lar – ange­legt in der Kryp­to­wäh­rung Ripp­le – ver­mach­te bzw. ver­ma­chen woll­te. Das Pro­blem war, dass die Erben nicht im Besitz des Pri­va­te Key waren, der zwin­gend nötig ist, um an das Ver­mö­gen zu gelan­gen. Der Rat der Autoren:

Gehört Kryp­to­ver­mö­gen zum Nach­lass, soll­ten Erb­las­ser sicher­stel­len, dass ihre Erben im Todes­fall Zugriff auf die­se Ver­mö­gen haben. Dazu benö­ti­gen sie die Keys. Ande­ren­falls wird das Ver­mö­gen mit dem Tod des Anle­gers ver­nich­tet. Auf der ande­ren Sei­te muss zu Leb­zei­ten der Zugriff für unbe­rech­tig­te Drit­te effek­tiv ver­hin­dert wer­den. Das liegt an der beson­de­ren Abwick­lung von Geschäf­ten mit Kryp­to­wäh­run­gen: Eine Trans­ak­ti­on kann nur aus­lö­sen, wer die Keys kennt. Gleich­zei­tig wer­den Iden­ti­tät, Unter­schrift oder Berech­ti­gung nicht über­prüft. Wer Zugriff auf den Key hat, erhält des­halb Zugriff auf das Vermögen.

Eine Alter­na­ti­ve kön­nen sog. Mul­ti-Signa­tu­re Wal­lets sein:

Eine Trans­ak­ti­on kann dann bei­spiels­wei­se nur durch min­des­tens zwei von drei Keys aus­ge­löst wer­den. Der Erb­las­ser kennt alle drei Keys. Schutz des Ver­mö­gens wird erreicht, wenn zwei Keys sicher und getrennt von­ein­an­der ver­wahrt wer­den. Erst im Todes­fall wer­den die ver­wahr­ten Keys den Erben zur Ver­fü­gung gestellt und damit der Zugriff auf das Erbe gewährt.

In gewis­ser Wei­se ist ein Kryp­to­kon­to mit einem Num­mern­kon­to ver­gleich­bar. Wer die Num­mer bzw. den Pri­va­te Key kennt, ist im Vor­teil. Eine Mög­lich­keit könn­te die Hin­ter­le­gung eines Pri­va­te Key bei einer ver­trau­ens­wür­di­gen Instanz wie einer Bank bzw. Kryptobank.

Seit eini­ger Zeit wird inten­siv dar­über dis­ku­tiert, wie sich der Pri­va­te Key im Ver­lust­fall wie­der­her­stel­len lässt bzw. wie der Ver­lust ver­hin­dert wer­den kann. Eine Aus­wahl von Beiträgen:

How can I reco­ver my Bit­co­in pri­va­te key I lost? If you can help I will reward you with 1 who­le coin all for yourself.

Pri­va­te Key Reco­very Com­bi­na­ti­on Attacks

Key escrow

The Risks of Key Reco­very, Key Escrow, and Trus­ted Third-Par­ty Encryption