Von Ralf Keuper
Wer sein Kryptovermögen seinen Erben vermachen will, sollte zuvor sicher gehen, dass diese im Erbfall auch tatsächlich Zugriff auf die Bitcoins oder andere digitale Währungen haben. In Kryptisches Erbe in der FAZ vom 18.07.18 wird von dem Fall des Kryptomillionärs Matthew Mellon berichtet, der seinen Erben ein Vermögen im Wert von mehreren Millionen Dollar – angelegt in der Kryptowährung Ripple – vermachte bzw. vermachen wollte. Das Problem war, dass die Erben nicht im Besitz des Private Key waren, der zwingend nötig ist, um an das Vermögen zu gelangen. Der Rat der Autoren:
Gehört Kryptovermögen zum Nachlass, sollten Erblasser sicherstellen, dass ihre Erben im Todesfall Zugriff auf diese Vermögen haben. Dazu benötigen sie die Keys. Anderenfalls wird das Vermögen mit dem Tod des Anlegers vernichtet. Auf der anderen Seite muss zu Lebzeiten der Zugriff für unberechtigte Dritte effektiv verhindert werden. Das liegt an der besonderen Abwicklung von Geschäften mit Kryptowährungen: Eine Transaktion kann nur auslösen, wer die Keys kennt. Gleichzeitig werden Identität, Unterschrift oder Berechtigung nicht überprüft. Wer Zugriff auf den Key hat, erhält deshalb Zugriff auf das Vermögen.
Eine Alternative können sog. Multi-Signature Wallets sein:
Eine Transaktion kann dann beispielsweise nur durch mindestens zwei von drei Keys ausgelöst werden. Der Erblasser kennt alle drei Keys. Schutz des Vermögens wird erreicht, wenn zwei Keys sicher und getrennt voneinander verwahrt werden. Erst im Todesfall werden die verwahrten Keys den Erben zur Verfügung gestellt und damit der Zugriff auf das Erbe gewährt.
In gewisser Weise ist ein Kryptokonto mit einem Nummernkonto vergleichbar. Wer die Nummer bzw. den Private Key kennt, ist im Vorteil. Eine Möglichkeit könnte die Hinterlegung eines Private Key bei einer vertrauenswürdigen Instanz wie einer Bank bzw. Kryptobank.
Seit einiger Zeit wird intensiv darüber diskutiert, wie sich der Private Key im Verlustfall wiederherstellen lässt bzw. wie der Verlust verhindert werden kann. Eine Auswahl von Beiträgen:
Private Key Recovery Combination Attacks
The Risks of Key Recovery, Key Escrow, and Trusted Third-Party Encryption