Von Ralf Keuper

In den letz­ten Jah­ren ist es um das The­ma Trenn­ban­ken­sys­tem merk­lich ruhi­ger geworden.

Ins­be­son­de­re die kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­schen Ban­ken hoben in den Jah­ren unmit­tel­bar nach Aus­bruch der Finanz­kri­se die Vor­tei­le des Uni­ver­sal­ban­ken­sys­tems gegen­über dem Trenn­ban­ken­sys­tem her­vor. Eine Ein­schät­zung, die ich im Jahr 2011 in dem Bei­trag Uni­ver­sal- oder Trenn­bank­sys­tem? Anmer­kun­gen zur aktu­el­len Debat­te weit­ge­hend teilte.

Zum Schluss brach­te ich ein Zitat des lang­jäh­ri­gen Vor­stands­spre­chers der Deut­schen Bank, F. Wil­helm Chris­ti­ans (“Mis­ter Deut­sche Bank”):

Wenn trotz aller Vor­keh­run­gen noch ein Frei­raum für denk­ba­re Kon­flik­t­an­sät­ze ver­bleibt, dann soll­te man sich zugleich vor Augen hal­ten, dass Inter­es­sen­kon­flik­te kein uni­ver­sal­bank­ty­pi­sches Phä­no­men dar­stel­len, son­dern in nahe­zu allen Berei­chen des Wirt­schafts- wie auch des sons­ti­gen pri­va­ten und öffent­li­chen Lebens vor­kom­men und ins­be­son­de­re in einem Trenn­bank­sys­tem kei­nes­wegs aus­ge­schlos­sen sind. Solan­ge sie wei­test­ge­hend im Bereich der nur theo­re­tisch vor­stell­ba­rer Mög­lich­kei­ten lie­gen, besteht kein Anlaß zu kor­ri­gie­ren­den Ein­grif­fen, zumal wenn die­se auch nach­tei­li­ge Aspek­te auf­wei­sen. Erst wenn sich die begrün­de­te Gefahr abzeich­net, dass sol­che Kon­flikt­si­tua­tio­nen auch in der Pra­xis häu­fi­ger auf­tre­ten kön­nen und dann nicht sach­ge­recht bewäl­tigt wer­den, sind geeig­ne­te Gegen­mit­tel ange­zeigt. (in: Finanzierungshandbuch)

Heu­te stellt sich die Aus…

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