Wir begrüßen die mit dem Eckpunktepapier als erste Konkretisierung der Blockchain-Strategie angestoßene Diskussion zu zivil- und aufsichtsrechtlichen Aspekten elektronischer Schuldverschreibungen und „Krypto-Token“. Im Hinblick auf die Ausführungen zu elektronischen Schuldverschreibungen im Eckpunktepapier halten wir die vorgesehene Gleichstellung von den von privaten Emittenten begebenen elektronischen Schuldverschreibungen mit solchen nach dem Bundesschuldenwesengesetz (BSchWG) und in der Folge den Wegfall einer papierhaften Urkunde für einen grundsätzlich geeigneten Weg der Umsetzung. Mit der beschriebenen Eintragung einer elektronischen Schuldverschreibung in ein Wertpapierregister wird dabei eine pragmatische Implementierung aufgezeigt. …
Quelle / Link: Stellungnahme zum Papier „Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token“ vom 7. März 2019
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