Sebas­ti­an Bär­hold (IDnow). Bild (IDnow)

Auf dem Markt für Lösun­gen für die elek­tro­ni­sche Iden­ti­fi­zie­rung herrsch­te in den ver­gan­ge­nen zwölf Mona­ten eine gewis­se Unsi­cher­heit. Zum einen sorg­te die Deut­sche Post mit einem Gerichts­pro­zess für Unru­he, zum ande­ren beweg­te das BaFin-Rund­schrei­ben zu Video­iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren im ver­gan­ge­nen Jahr die Gemü­ter. Das alles scheint, nicht zuletzt nach dem aktu­el­len Rund­schrei­ben der BaFin, als Schnee von ges­tern. Die Zukunft sieht wie­der rosi­ger aus. Den­noch bleibt kei­ne Zeit, sich auf den Lor­bee­ren aus­zu­ru­hen. Die Bran­che muss ihr Geschäfts­mo­dell wei­ter­ent­wi­ckeln. Die­ser Ansicht ist man auch bei IDnow. Im Gespräch mit Bank­stil erläu­tert Sebas­ti­an Bär­hold, einer der Unter­neh­mens­grün­der, wie IDnow sich für die Zukunft fit macht.

Herr Bär­hold. Was ist IDnow und wodurch zeich­net sich Ihr Unter­neh­men aus?

IDnow ist inter­na­tio­na­ler Exper­te für Ident- und eSig­ning-Pro­duk­te. Wir ent­wi­ckeln und ver­trei­ben siche­re Lösun­gen für die elek­tro­ni­sche Iden­ti­fi­zie­rung von Per­so­nen sowie für Ver­trags­un­ter­schrif­ten per Com­pu­ter oder Smart­phone. Dabei sind wir füh­rend bei den ent­schei­den­den Fak­to­ren Kun­den­er­leb­nis, Tech­no­lo­gie und Fle­xi­bi­li­tät der Inte­gra­ti­on und set­zen uns so von den Mit­be­wer­bern ab. Wir haben einer­seits eine star­ke tech­ni­sche Aus­rich­tung, legen ande­rer­seits aber auch sehr gro­ßen Wert auf die Nut­zer­freund­lich­keit und ent­wi­ckeln damit Pro­zes­se, die sicher­lich ein­zig­ar­tig am Markt sind. So haben wir zum Bei­spiel als ers­ter Anbie­ter im Mai 2016 ein EU-Patent auf unser Video-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren erhalten.

Wie sieht das Wett­be­werbs­um­feld von IDnow aus, wel­ches sind aktu­ell die wich­tigs­ten Treiber?

Das Video-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren exis­tiert mitt­ler­wei­le seit knapp drei Jah­ren. Der Haupt­trei­ber ist wei­ter­hin die höchs­te Con­ver­si­on-Rate und das bes­te Kun­den­er­leb­nis in dem Pro­zess. Dar­über hin­aus wird es zukünf­tig dar­um gehen, neben der Iden­ti­fi­zie­rung und der Ver­trags­zeich­nung wei­te­re Funk­tio­nen und Ser­vices anzu­bie­ten, die den Kun­den opti­mal onboarden.

Wie bewer­ten Sie das der­zei­ti­ge regu­la­to­ri­sche Umfeld: Stich­wor­te das letz­te BaFin-Rund­schrei­ben und PSD2?

Wir sind sehr zufrie­den mit dem neu­en BaFin-Rund­schrei­ben, da es die Video-Iden­ti­fi­ka­ti­on bestä­tigt und die Sicher­heits­maß­stä­be erhöht hat. Jetzt ist z.B. nur noch eine Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung der Kom­mu­ni­ka­ti­on zuläs­sig, so dass kei­ne Video-Soft­ware wie Sky­pe & Co. mehr genutzt wer­den kann. Außer­dem schafft die BaFin damit in eini­gen Punk­ten Klar­heit, die im ver­gan­ge­nen Jahr noch für Auf­re­gung gesorgt hat­ten und jetzt doch nicht umge­setzt wer­den, wie bei­spiels­wei­se die For­de­rung nach einer Referenzüberweisung.
Die PSD2 ist für die Fin­Tech-Bran­che sehr begrü­ßens­wert. Wir sehen dadurch noch mehr Mög­lich­kei­ten für inno­va­ti­ve Geschäfts­mo­del­le, unter Umstän­den auch im Bereich der Iden­ti­fi­zie­rung und Authentifizierung.

Kri­ti­ker wen­den ein, dass die Video-Iden­ti­fi­zie­rung auch nach dem letz­ten BaFin-Rund­schrei­ben noch zu unsi­cher ist. Was ant­wor­ten Sie darauf?

Das letz­te BaFin-Rund­schrei­ben hat die Sicher­heit der Video-Iden­ti­fi­ka­ti­on noch­mals deut­lich erhöht. Das Ver­fah­ren ist grund­sätz­lich bereits siche­rer als die Off­line-Iden­ti­fi­ka­ti­on. Denn durch das Zusam­men­spiel von mensch­li­cher Exper­ti­se und spe­zia­li­sier­ter Tech­no­lo­gie wer­den Betrugs­fäl­le zuver­läs­sig auf­ge­deckt und im Zwei­fels­fall auch doku­men­tiert. Unse­re Ident-Spe­zia­lis­ten füh­ren täg­lich meh­re­re tau­send Iden­ti­fi­ka­tio­nen durch und sind dadurch sehr geübt. Sie kön­nen anhand bestimm­ter Fra­ge­stel­lun­gen und Beob­ach­tun­gen her­aus­fin­den, ob es sich um einen Betrü­ger han­delt. Zusätz­lich ver­wen­den sie eine Soft­ware, die wir selbst ent­wi­ckelt haben und die so prä­zi­se ist, dass sie erkennt, wenn der Aus­weis auch nur mini­mal von der Norm abweicht. Dabei kom­men bei­spiels­wei­se auto­ma­ti­sche Gesichts­er­ken­nung und Bild­ab­gleich, eine auto­ma­ti­sche Aus­wei­ser­ken­nung und ‑klas­si­fi­zie­rung und eine auto­ma­ti­sche Tex­terken­nung zum Einsatz.

Wel­chen Ein­fluss auf das Geschäfts­mo­dell von IDnow hat die Grün­dung bran­chen­über­grei­fen­der Daten­platt­for­men für das Sin­gle Sign On, wie die geplan­te der Deut­schen Bank?

Grund­sätz­lich sind das sehr span­nen­de Ent­wick­lun­gen. IDnow kann bei die­sen Platt­for­men wich­ti­ge Funk­tio­nen über­neh­men. Die Kern­fra­ge ist jedoch zunächst, was die kon­kre­ten Anwen­dungs­fäl­le sind, da man Iden­ti­fi­zie­rungs­da­ten im Bereich Geld­wä­sche nur maxi­mal zwei Jah­re wie­der­ver­wen­den kann.

In wel­che Rich­tung wird sich das Geschäfts­mo­dell von IDnow in den nächs­ten Jah­ren ent­wi­ckeln – auch mit Blick auf die Inter­na­tio­na­li­sie­rung? Wo steht IDnow in fünf Jahren?

Wir wol­len uns wei­ter­hin euro­pa­weit und bran­chen­über­grei­fend als Exper­te für Iden­ti­fi­zie­rung und digi­ta­len Ver­trags­ab­schluss eta­blie­ren. Die Vor­aus­set­zun­gen sind dafür güns­tig. Immer mehr Län­der erken­nen das Poten­ti­al der Video-Iden­ti­fi­ka­ti­on und arbei­ten an den ent­spre­chen­den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Wir sind mit der Regu­la­to­rik vie­ler euro­päi­scher Län­der im Gespräch und arbei­ten mit ihnen an der natio­na­len Frei­ga­be des Video-Ident-Ver­fah­rens. Für den elek­tro­ni­schen Ver­trags­ab­schluss wur­de ja bereits im ver­gan­ge­nen Jahr mit der eIDAS-Ver­ord­nung der recht­li­che Rah­men für einen euro­pa­wei­ten Ein­satz geschaf­fen. Sol­che Ent­schei­dun­gen beschleu­ni­gen die Digi­ta­li­sie­rung enorm und schaf­fen ent­spre­chen­de Markt­po­ten­tia­le, die wir natür­lich nutzen.

Herr Bär­hold, bes­ten Dank für das Gespräch. 

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