Von Ralf Keuper
Bargeld hat momentan einen schweren Stand, gilt es doch in den Augen vieler als potenzieller Überträger von Viren. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt daher, kontaktlos zu bezahlen[1]WHO empfiehlt kontaktloses Bezahlen gegen Coronavirus. Die Bundesbank sieht stattdessen keinen akuten Handlungsbedarf[2]Bundesbank: Geld ist nicht ansteckend. Andere warnen wiederum vor der Gefahr kontaminierter Banknoten [3]Seuchenschützer warnt vor kontaminierten Banknoten.
Dass Banknoten Hygienemängel aufweisen, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Kommentaren und Studien. Im Jahr 1978 schilderte der Beitrag „Das ist der größte Bazillenträger“ den Kampf der Bundesbank gegen verunreinigte Geldscheine. Zu dem Zeitpunkt waren 2.400 Mitarbeiter der Bundesbank einzig damit beschäftigt, Banknoten zu säubern. Neuere Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich bis zu 3.000 Erreger auf einem Geldschein versammeln können[4]Bargeld stinkt nicht – aber: ist es auch hygienisch?.
In Japan werden Banknoten in den Geldautomaten vor der Ausgabe auf 200 Grad Celsius erhitzt, um Keime abzutöten. In Australien sind die Geldscheine sogar noch sauberer als in Japan. Schlusslicht im Jahr 2017 war China[5].
Die amerikanische FED schickt Geldscheine, die aus Asien ins Land kommen, in Quarantäne.
Wie wäre es angesichts dessen mit elektronischen Banknoten? Die Bank of England überlegt momentan, elektronische Banknoten einzuführen[6]Is this the digital future for Bank of England banknotes?. Ebenso wie beim “echten” Bargeld solle dadurch die Anonymität der Inhaber gewährleistet sein.
In dem Diskussionspapier Central Bank Digital Currency March 2020 Opportunities, challenges and design heisst es:
Although privacy and financial inclusion do not fall directly within the Bank’s remit, they are important issues for society as a whole, which the Bank must take into account. For example, CBDC could be designed in a way that protects users’ privacy to a greater extent than some existing payment systems, subject to being fully compliant with all relevant regulations, particularly anti‑money laundering requirements. A well‑designed CBDC may also help to boost financial inclusion in an increasingly digital world by being accessible to a broader range of people, potentially in different formats, than private sector solutions.
References