Von Ralf Keuper
Wie die FAZ in Die erste Bank zieht Negativzinsen zurück berichtet, hat sich die Volksbank Reutlingen dazu entschlossen, auf die Berechnung von Negativzinsen, die als “Verwahrentgelt” deklariert wurden, zu verzichten. Vorausgegangen war dem Rückzieher eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Verwahrentgelt betrug 0,5 Prozent für Privatkunden ab dem ersten und für Tagesgeldkonten ab 10.000 Euro.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale BW ist es nicht zulässig, Negative Zinsen in laufenden Geschäftsbeziehungen durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuführen.
Die Volksbank Reutlingen schließt jedoch nicht kategorisch aus, in Zukunft Negativzinsen zu berechnen, sollte sich das Zinsniveau aus Sicht der Bank weiter verschlechtern. Die Kunden würden in diesem Fall jedoch rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und auf Alternativen hingewiesen.
Eine Alternative könnte der Wechsel zu einer anderen Bank sein, um dort sein Geld “verwahren” zu lassen – ob das auch damit gemeint ist?
Die Volksbank Reutlingen erweckt mit ihrer Argumentation den Eindruck, als täte sie den Kunden einen Gefallen, wenn sie deren Geld entgegen nimmt. Dass die Einlagen der Kunden für Ausleihungen/Kredite verwendet werden (können), deren Zinsniveau für gewöhnlich über dem für Einlagen liegt, ist scheinbar keine Erwähnung wert …
Weitere Informationen:
Sind die Klagen der Banken über die Niedrigzinsen berechtigt?