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Die Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung in Unter­neh­men des Finanz­sek­tors zeigt Fort­schrit­te, jedoch gibt es wei­ter­hin signi­fi­kan­ten Ver­bes­se­rungs­be­darf. Trotz der inten­si­ven Prü­fun­gen der BaFin sind vie­le Unter­neh­men noch nicht aus­rei­chend auf die Her­aus­for­de­run­gen vor­be­rei­tet[1]Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on: Erfah­run­gen aus Son­der­prü­fun­gen.

Aktu­el­le Herausforderungen

  • Res­sour­cen­in­ten­si­tät: Die Imple­men­tie­rung effek­ti­ver Maß­nah­men zur Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on erfor­dert erheb­li­che per­so­nel­le, sach­li­che und finan­zi­el­le Res­sour­cen. Geld­wä­sche­be­auf­trag­te müs­sen gut in Unter­neh­men inte­griert und von der Geschäfts­lei­tung unter­stützt werden.
  • Kul­tur und Unter­stüt­zung: Die “Tone from the Top”-Philosophie ist ent­schei­dend. Wenn Füh­rungs­kräf­te War­nun­gen von Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten igno­rie­ren, wird dies als Zei­chen gewer­tet, dass die Prä­ven­ti­on nicht ernst genom­men wird.
    Über­wa­chungs­hand­lun­gen: Die Über­wa­chungs­maß­nah­men sind oft unzu­rei­chend doku­men­tiert und berück­sich­ti­gen nicht alle rele­van­ten Risi­ken. Die BaFin hat fest­ge­stellt, dass vie­le Unter­neh­men ihre Kon­troll­plä­ne nicht regel­mä­ßig aktualisieren.

Män­gel in der Risikoanalyse

  • Unvoll­stän­di­ge Bestands­auf­nah­me: Eine umfas­sen­de Risi­ko­ana­ly­se ist uner­läss­lich. Vie­le Unter­neh­men haben kei­ne voll­stän­di­gen Infor­ma­tio­nen über ihre Kun­den- und Pro­dukt­struk­tur, was die Risi­ko­be­wer­tung beeinträchtigt.
  • Ver­mi­schung von Risi­ken: Risi­ken aus Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung wer­den häu­fig nicht dif­fe­ren­ziert betrach­tet. Dies führt zu einer unge­nau­en Ana­ly­se und unzu­rei­chen­den Maßnahmen.

Moni­to­ring und Dokumentation

  • Indi­vi­du­el­le Anpas­sung der Sys­te­me: Die Moni­to­ring-Sys­te­me müs­sen spe­zi­fisch auf die Risi­ken des jewei­li­gen Unter­neh­mens aus­ge­rich­tet sein. Oft fehlt es an einer gründ­li­chen Para­me­tri­sie­rung und Vali­die­rung der Systeme.
  • Auf­zeich­nun­gen und Auf­be­wah­rung: Es wur­den häu­fig Män­gel bei der Doku­men­ta­ti­on von Legi­ti­ma­ti­ons­do­ku­men­ten fest­ge­stellt. Die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an die Auf­zeich­nung und Auf­be­wah­rung von Daten wer­den nicht immer erfüllt.

Fazit

Die BaFin hebt her­vor, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Auf­sicht und Unter­neh­men uner­läss­lich ist, um die Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on zu ver­bes­sern. Eine umfas­sen­de Risi­ko­ana­ly­se, kla­re Dif­fe­ren­zie­rung der Risi­ken und eine enga­gier­te Unter­stüt­zung durch die Geschäfts­lei­tung sind ent­schei­dend für den Erfolg der Maßnahmen.