Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV)
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die in § 95 Absatz 5 KAGB genannten Vorschriften des Gesetzes über elektronische Wertpapiere auf elektronische Fondsanteile für anwendbar erklärt. Damit wird die Rechtsgrundlage zur…