Wer wissen will, wie ein Staat sich bei Privaten verschuldet und was passiert, wenn er nicht mehr zahlen kann, findet in Hocquets Buch „Weißes Gold” über das Salz einen ungewöhnlichen Fall. Im Zentrum steht die Salzsteuer, die gabelle. Der französische König zog sie nicht selbst ein, sondern verpachtete das Recht dazu an Finanziers, die sogenannten Generalpächter. Sie zahlten dem König eine feste Summe im Voraus und behielten, was sie darüber hinaus einnahmen. Zugleich waren sie Kreditgeber der Krone. Genau diese Doppelrolle macht den Fall für eine Bankenseite interessant.
Ein Berufsstand zwischen Bürgertum und Adel
Die Generalpächter galten als die verrufenste Gesellschaftsgruppe des Ancien Régime. Hocquet stützt sich auf die Untersuchung von Y. Durand, der die Herkunft der Väter von 134 Generalpächtern ausgewertet hat. Danach stammte nur eine kleine Minderheit aus dem Geburtsadel. Die Hälfte stand schon vor dem Amtsantritt als Finanzier in engen Geschäftsbeziehungen zur Krone. Viele kamen aus Pächterfamilien, aus dem Kreis der Ärzte, Advokaten und Notare. Rund 44 Prozent gehörten bei Amtsantritt zum Volladel, weitere Pächter hatten sich den Adelstitel über ein gekauftes Amt verschafft. Zwischen 1726 und 1791 entstammten weniger als 11 Prozent dem reinen Bürgerstand.
Adelstitel und Ämter dienten dabei, so Hocquet, zur Maskierung der eigentlichen Tätigkeit. Man konnte Adliger, Beamter und Finanzier zugleich sein. Durch Heirat entstanden Verwandtschaftsnetze, die sich über mehrere Familien erstreckten.
Wie das Vermögen entstand
Durand hat für 30 bis 35 solcher Finanziers das Vermögen beim Eintritt in die Pacht mit dem bei ihrem Tod verglichen. Im Schnitt wuchs es binnen 16 Jahren von etwa 378 000 auf rund 3,3 Millionen Livres. Hocquet relativiert das Bild sofort: Davon gehen rund 600 000 Livres Schulden ab. Entscheidend ist die Quelle des Kapitals. Es stammte aus Steuererträgen, die nicht an den König abgeführt wurden. Die Pächter schossen dem König sein eigenes Geld vor und lebten von dessen Ertrag. Die eigentlichen Gewinne lagen offenbar nicht in den deklarierten, mit dem König geteilten Erträgen, sondern in Profiten, die in den Rechenschaftsberichten verschwiegen wurden.
Auffällig ist, was mit dem Vermögen nicht geschah. Es ist fraglich, ob die Pächter es in Handel und Gewerbe investierten. Sie brauchten ihre Gewinne nicht einmal in die Pacht zu reinvestieren, denn zur Gewinnsteigerung genügte eine Steuererhöhung. Das Kapital war also ein Produkt der Steuereinnahme und brach zusammen, als diese Quelle versiegte.
Die Gläubiger hinter den Gläubigern
Wer finanzierte die Finanziers? Hocquet verweist auf die Forschung zu den Geldgebern der Pächter. Die Generalpächter hinterließen Vermögen in der Größenordnung von 5,5 Millionen Livres, die hinter ihnen stehenden Großen dagegen 20 bis 30 Millionen. Zu ihnen zählten Kardinal Mazarin, der Kanzler Séguier, Angehörige der Hocharistokratie und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe. Sie legten Kapital in die Pacht ein, ließen sich Anteile verbriefen und erhielten ihre Zinsen, ohne selbst in Erscheinung zu treten.
Hocquet fasst das in einem Gedanken zusammen, den er auf die Arbeiten von D. Dessert stützt: Die Aristokraten überließen die Geldgeschäfte, von denen sie lebten, Strohmännern, auf die sich im Notfall der Volkszorn lenken ließ. Wer dem Pächter Geld lieh, hatte nach außen saubere Hände und mied die persönliche Verfolgung, wenn etwas schiefging. Der Tausch lief in beide Richtungen: Die Pächter bekamen Kapital und Rückhalt bei Hof, die Großen bekamen eine Rendite, die über die Steuerpacht aus den Lasten der nichtprivilegierten Schichten gezahlt wurde.
Der Staatsbankrott im Gewand des Strafverfahrens
Der zweite Teil der Geschichte betrifft das Ende solcher Konstruktionen. Seit 1635 befand sich Frankreich in einem Krieg, der die öffentlichen Einnahmen verschlang. Der König borgte, und je länger der Krieg dauerte, desto höher stieg der Zins, nach Hocquets Darstellung bis zu 30 Prozent. Wurde die Verschuldung untragbar, griff die Monarchie zu einem Mittel, das als Justiz auftrat: den chambres ardentes, Sondergerichten, die im 16. und 17. Jahrhundert fast alle zehn Jahre über Finanzbeamte zu Gericht saßen.
Das Verfahren von 1661 ist das bekannteste. Es richtete sich gegen den Oberintendanten Fouquet und griff auf alle über, die mit ihm Geschäfte gemacht hatten. In einem achtjährigen Prozess wurden 259 Finanzpächter zu Geldstrafen von 100 000 Livres und mehr verurteilt, im Durchschnitt zu 656 000 Livres. Hocquet beschreibt, wie die Strafen später in Steuerforderungen umgewandelt wurden, die die Pächter durch Abtretung von Staatsschuldverschreibungen, Pachtvorschüssen und Forderungen für abgeschaffte Ämter beglichen. Die Forderungen der Finanziers gegen den Staat wurden damit verrechnet. Der Zweck liegt für Hocquet auf der Hand: die Annullierung der Staatsverschuldung unter dem Deckmantel der Bestrafung, ein herbeigeführter Staatsbankrott.
Die Verluste verteilten sich ungleich. Die Forderungen der Finanzpächter wurden gestrichen, die der Großen blieben unangetastet. Die Hauptvermögen der Pächter, also Grundherrschaften, Immobilien, Bargeld und Schmuck, hatten sie zum Teil rechtzeitig bei Verwandten und Freunden in Sicherheit gebracht. Die Verfahren wurden meist nie zu Ende geführt, weil die Ermittlungen ein Netz von Verwandtschaften berührten, das bis in die Beamtenschaft reichte. Hocquet zitiert das Bonmot, bestraft würden stets nur die kleinen Diebe für die großen.
Was sich daraus für das Verhältnis von Staat und Finanzintermediären lernen lässt
Man sollte den Fall nicht vorschnell auf die Gegenwart übertragen. Die Steuerpacht ist kein Bankgeschäft im heutigen Sinn, und die Verhältnisse des 17. Jahrhunderts sind keine Blaupause. Drei Beobachtungen aus Hocquets Material lassen sich aber als Fragen an das Verhältnis von Staat und Finanzintermediären stellen, und sie sind vorläufig als Hypothesen zu lesen:
- Intermediäre als Puffer. Der sichtbare Finanzier trägt das politische und rechtliche Risiko, die dahinterstehenden Kapitalgeber bleiben geschützt. Wer die Last trägt, wenn ein Staat nicht mehr zahlen kann, hängt davon ab, wer in der Kette zuerst greifbar ist.
- Ungleiche Behandlung der Forderungen. Der Staatsbankrott traf die Forderungen der Pächter, nicht die der Großen. Die Rangordnung der Gläubiger entschied sich politisch, nicht nach dem Vertrag.
- Das Geschäftsmodell als Abhängigkeit. Das Kapital der Pächter entstand aus der Nähe zur Steuereinnahme und verschwand mit ihr. Ein Geschäft, dessen Ertrag auf einem staatlichen Privileg ruht, ist nur so stabil wie die Gunst des Privilegiengebers.
Offen bleibt, wie weit sich diese Muster über den französischen Fall hinaus tragen. Hocquets Material stammt aus einer Epoche, in der Staat, Hof und Finanz kaum zu trennen waren. Gerade deshalb lohnt der Blick auf die Frage, wo die Grenze zwischen Dienstleister und Mitverwalter staatlicher Einnahmen verläuft.
Ralf Keuper

