Von Ralf Keuper

Über die Anwen­dungs­fel­der selbst­ver­wal­te­ter Digi­ta­ler Iden­ti­tä­ten auf Block­chain-Basis (Self Sove­reign Iden­ti­ties) wird momen­tan viel dis­ku­tiert und spe­ku­liert. Auch im Ban­ken­um­feld gewin­nen Selbst­ver­wal­te­te Iden­ti­tä­ten an Boden. Bei­spiel­haft dafür ist MyCUID (Vgl. dazu (Vgl. dazu: US-ame­ri­ka­ni­sche Genos­sen­schafts­ban­ken bau­en Platt­form für digi­ta­le Iden­ti­tä­ten).

Ein wei­te­res Bei­spiel ist die Chain ID, ein Iden­ti­ty Wal­let Pro­to­typ, den der main incu­ba­tor ent­wi­ckelt hat.

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Der Kun­de lädt eine App (Iden­ti­ty Wal­let) auf sein Mobil­te­le­fon. Eine Bank oder eine ande­re Insti­tu­ti­on kann einem Nut­zer ver­schie­de­ne Iden­ti­täts­in­for­ma­tio­nen (soge­nann­te Claims) über ihn selbst bestä­ti­gen (dies kön­nen bei­spiels­wei­se KYC-Daten aber auch Kre­dit­kar­ten­in­for­ma­tio­nen sein) und auf sei­nem Iden­ti­täts­wal­let abspei­chern. Der Nut­zer kann die Iden­ti­täts­in­for­ma­tio­nen dazu ver­wen­den, sich bei Drit­ten z.B. Mobi­li­täts­un­ter­neh­men oder Online­shops zur Regis­trie­rung und Iden­ti­fi­zie­rung anzu­mel­den und dabei gleich­zei­tig nach­wei­sen, wer die Infor­ma­ti­on bestä­tigt hat. Die Bestä­ti­gung funk­tio­niert über eine Public-Key-Infra­struk­tur. Anstel­le einer Cer­ti­fi­ca­te Aut­ho­ri­ty wird die Block­chain, in die­sem Fall das Hyper­led­ger Indy Frame­work genutzt. Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen agie­ren dort als soge­nann­te Vertrauensanker.

Das Iden­ti­täts­wal­let ist dabei in der Lage Iden­ti­täts­in­for­ma­tio­nen von ver­schie­de­nen Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen zu spei­chern. Das Beson­de­re, dabei wird jedes Ver­bin­dung wischen Nut­zer und Unter­neh­men mit einem sepa­ra­ten DID (Decen­tra­li­zed Iden­ti­fier) ver­se­hen, d.h. jeder Nut­zer kom­mu­ni­ziert fort­an mit jedem Unter­neh­men über einen eige­nen DID (pair­wi­se pseud­ony­mous DIDs).

Der Nut­zer kann über eine Ein­ga­be­mas­ke im Wal­let, die über ver­schie­de­ne Ein­ga­be­fel­der und Feld­de­fi­ni­tio­nen ver­fügt, zusätz­lich unve­ri­fi­zier­te Claims (Merk­ma­le) über sich selbst erstel­len, dies kann z.B. die Risi­ko­nei­gung oder Anzahl der Fami­li­en­mit­glie­der sein. Die Veri­fi­zie­rung der Iden­ti­täts­da­ten erfolgt über die Sovrin Block­chain. In der Block­chain sel­ber sind kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen bzw. Iden­ti­täts­da­ten gespei­chert (Vgl. dazu: Sovrin: What Goes on the Led­ger?  & Self Sove­reign Iden­ti­ty. A posi­ti­on paper on block­chain enab­led iden­ti­ty and the road ahead).

Der Vor­teil für die Kun­den besteht dar­in, die vol­le Kon­trol­le über die eige­nen Iden­ti­täts­da­ten zu haben und sel­ber bestim­men zu kön­nen, wer, wel­che Daten bekommt und für wie lan­ge. Die Ban­ken kön­nen ihre eige­ne sowie die Abhän­gig­keit der Kun­den von den gro­ßen Tech­no­lo­gie­kon­zer­nen, vor allem von Face­book und Goog­le, lockern. Die Bank kann wie­der in direk­ten Kon­takt zu ihren Kun­den tre­ten, ohne Zwi­schen­schal­tung von Goog­le, Apple & Co, wie das heu­te häu­fig der Fall ist. Dazu muss sie aller­dings bereit sein, genü­gend Mehrwerte/​Services zu bie­ten, um die Kun­den an sich zu bin­den. Fatal wäre es, wenn die Ban­ken der Ver­su­chung erlie­gen wür­de, nun sel­ber an die Stel­le von Goog­le & Co. zu treten.