Link: Block­chain-Tech­no­lo­gie

Aus­zü­ge:

Rah­men­be­din­gun­gen beim Ein­satz von Blockchains

Die Block­chain-Tech­no­lo­gie könn­te neue Ansät­ze für bank­fach­li­che Geschäfts­pro­zes­se ermög­li­chen. Die ver­schie­de­nen grund­le­gen­den Betriebs­ab­läu­fe einer Bank erfor­dern es, getrenn­te Bücher unter­schied­li­cher Berei­che inten­siv abzu­stim­men. Die Block­chain-Tech­no­lo­gie könn­te die­sen Pro­zess ver­ein­fa­chen, indem sie dabei hilft, Unstim­mig­kei­ten zu redu­zie­ren. Pro­ble­ma­tisch sind Block­chains bei tech­ni­schen Umstruk­tu­rie­run­gen, da das ein­mal fest­ge­leg­te Pro­to­koll nur schwie­rig zu ändern ist. Dane­ben ist die Ver­ar­bei­tungs­ge­schwin­dig­keit der­zeit noch ver­hält­nis­mä­ßig lang­sam, und Block­chains haben nor­ma­ler­wei­se im Lau­fe der Zeit einen ste­tig wach­sen­den Spei­cher­be­darf. Jedoch schei­nen sich auch für die­se Beschrän­kun­gen Lösun­gen abzu­zeich­nen. Die wei­te­re Ent­wick­lung wird zei­gen inwie­fern die­se Her­aus­for­de­run­gen zukünf­tig bewäl­tigt wer­den können.

Tech­ni­sche Risiken

Eben­so wie ande­re Inno­va­tio­nen birgt auch der Ein­satz der Block­chain-Tech­no­lo­gie Risi­ken. Die Rah­men­be­din­gun­gen sind häu­fig geprägt von einer ver­hält­nis­mä­ßig lang­sa­men Abwick­lungs­ge­schwin­dig­keit, gerin­gen Abwick­lungs­vo­lu­mi­na, einer kom­ple­xen Tech­nik und star­ker Abhän­gig­keit von den ein­ge­setz­ten kryp­to­gra­fi­schen Ver­fah­ren. Even­tu­ell wirkt auch eine Ent­wick­ler­com­mu­ni­ty mit, die nur schwer oder gar nicht für even­tu­el­le Schä­den haft­bar gemacht wer­den könnte.

Die Block­chain-Tech­no­lo­gie selbst könn­te einer tech­ni­schen Umstruk­tu­rie­rung unter­lie­gen und bei­spiels­wei­se durch bestimm­te Wei­ter­ent­wick­lun­gen Inkom­pa­ti­bi­li­tä­ten mit bestehen­den Imple­men­tie­run­gen nach sich zie­hen. Dane­ben ist ein laten­tes Risi­ko durch Hard Forks gege­ben, wenn bei­spiels­wei­se die Mehr­heit der Netz­kno­ten dies mit­trägt und somit eigent­lich bestehen­de Ver­ein­ba­run­gen im Sin­ne von „Code is the law“ in Fra­ge gestellt wer­den. Dar­über hin­aus sind Block­chains ver­hält­nis­mä­ßig schwie­rig zu ska­lie­ren, ins­be­son­de­re wenn die Ver­ar­bei­tungs­ge­schwin­dig­keit erhöht wer­den soll.

Mög­lich­kei­ten zukünf­ti­ger Entwicklung

Grund­sätz­lich hat die Auf­sicht die Block­chain-Tech­no­lo­gie als einen Tech­no­lo­gie­trei­ber erkannt, der poten­zi­ell umfang­rei­che Ände­run­gen in der Finanz­dienst­leis­tungs­bran­che aus­lö­sen könn­te. Daher ver­fol­gen Auf­sichts­be­hör­den wie die BaFin eben­so wie der Gesetz­ge­ber ihre Ent­wick­lung sehr aufmerksam.

Nach der­zei­ti­ger Ein­schät­zung liegt bei den Unter­neh­men, die die BaFin beauf­sich­tigt, das Wert­schöp­fungs­po­ten­zi­al von Block­chains zukünf­tig in den fol­gen­den Berei­chen, wobei die­se Auf­zäh­lung weder voll­stän­dig noch abschlie­ßend ist:

  • Ver­ein­fa­chung und Auto­ma­ti­sie­rung bis­her manu­el­ler Geschäftsprozesse,
  • Effi­zi­enz­stei­ge­rung der Regu­lie­rung durch nahe­zu Echt­zeit­über­wa­chung der Finanzmarktteilnehmer,
  • Reduk­ti­on des Aus­fall­ri­si­kos von Gegen­par­tei­en, da Ver­trä­ge in einem siche­re­ren und auto­ma­ti­sier­ten Umfeld aus­ge­führt werden,
  • Mini­mie­rung von Betrugsmöglichkeiten.

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