Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen zusammen mehr als 170 Millionen Euro verloren haben. Nach neueren Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung liegt der öffentlich bestätigte Schaden inzwischen bei knapp 220 Millionen Euro. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe soll allein 40 Millionen Euro investiert haben, bei der AOK Bremen geht es um 5,5 Millionen Euro. Aus Finanzkreisen kursiert zudem die deutlich höhere Schätzung, dass 28 Kassen und KVen insgesamt mehr als 500 Millionen Euro in die betreffenden Fonds gesteckt haben – wie viel davon tatsächlich verloren ist, bleibt offen.
Betroffen sind nicht nur Sozialversicherungsträger. Das Bistum Augsburg hat seine Investition abgeschrieben, aus den Bilanzrelationen ergibt sich ein Verlust von rund vier Millionen Euro. Auch evangelische Kirchenkreise in Norddeutschland sollen investiert haben.
Warum die Fonds so riskant waren
Es handelte sich nicht um klassische, breit gestreute Immobilienfonds mit überwiegend fertigen und vermieteten Objekten. Das Kapital floss über Luxemburg in Immobilienprojektentwicklungen, teilweise als Nachrangdarlehen strukturiert. Genannt werden Zinssätze von 15 bis 18,5 Prozent – ein Niveau, das üblicherweise ein erhebliches Ausfallrisiko signalisiert, nicht eine konservative Geldanlage. Bei einer Insolvenz werden zunächst Banken und vorrangige Gläubiger bedient; wer nachrangig investiert ist, trägt das Risiko eines Teil- oder Totalverlusts zuerst. Im Verkaufsprospekt sollen 27 Risiken aufgeführt gewesen sein, drei davon als hoch eingestuft. Die Fonds wurden eingefroren, nachdem mehrere der zugrundeliegenden Projekte gescheitert waren.
Für Sozialversicherungsträger gilt kein Anlagegrundsatz, der spekulative Investments toleriert. Nach § 80 SGB IV müssen Mittel so angelegt und verwaltet werden, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und ausreichende Liquidität gewährleistet bleibt. Die relevante Frage ist deshalb nicht, ob das Investment formal erlaubt war, sondern ob das konkrete Risiko angesichts Struktur und wirtschaftlicher Qualität der Projekte vertretbar war.
Mehrere Kassen berufen sich auf Gutachten – unter anderem von KPMG und einer Luxemburger Steuerkanzlei –, die die Fonds als grundsätzlich erwerbbar beziehungsweise mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar bewertet haben sollen. Diese Gutachten enthielten offenbar zugleich den Vorbehalt, dass die Kassen die wirtschaftliche Tragfähigkeit selbst prüfen müssten. Genau darin liegt die Verwechslung: Ein Gutachten, das den Erwerb eines Fonds für zulässig erklärt, sagt nichts darüber aus, ob dieser Fonds für eine Krankenkasse wirtschaftlich geeignet ist.
Kirchliches Vermögen: anderer Rahmen, ähnliches Muster
Kirchen dürfen ihr Vermögen ertragsorientiert anlegen, und in der Niedrigzinsphase war der Wunsch verständlich, eine reale Entwertung des Kapitals durch Negativzinsen zu vermeiden. Das rechtfertigt aber keine Anlage in hochriskante Projektfinanzierungen. Für kirchliches Vermögen gilt typischerweise ein Spannungsfeld aus Kapitalerhalt, Liquidität, angemessener Rendite und ethischer Vereinbarkeit. Beim Bistum Augsburg lässt sich der Vorgang deshalb weniger als bewusstes Zocken beschreiben denn als für eine kirchliche Einrichtung ungewöhnlich riskante Anlageentscheidung – verbunden mit der offenen Governance-Frage, ob die zuständigen Gremien fachlich unabhängig und finanzwirtschaftlich ausreichend qualifiziert waren oder sich zu stark auf externe Gutachten und den Anbieter verlassen haben.
Einordnung
Der Fall liest sich weniger als allgemeines Kapitalmarktproblem denn als Governance- und Risikomanagementversagen, das sich in mehreren Punkten verdichtet:
Formale Zulässigkeit wurde offenbar mit wirtschaftlicher Sicherheit verwechselt, obwohl beides unabhängig voneinander zu beurteilen gewesen wäre. Die zweistelligen Zinssätze hätten als Warnsignal wirken müssen, denn sie sprechen bei Immobilienprojektentwicklern typischerweise für erhebliches Ausfallrisiko, nicht für konservative Geldanlage. Die Risikostreuung war unzureichend: Wenn viele institutionelle Anleger in wenige, miteinander verbundene Projekte investieren, kann bereits ein einzelner Immobilienzyklus große Schäden verursachen. Die Transparenz bleibt unbefriedigend, da ein großer Teil der betroffenen Einrichtungen bislang nicht offengelegt hat, ob und in welcher Höhe investiert wurde. Und die Haftungsfrage ist noch offen – mehrere Einrichtungen, darunter die KKH und die KV Baden-Württemberg, klagen bereits gegen beteiligte Finanzunternehmen; vor Gericht wird zu klären sein, ob die Anleger ausreichend aufgeklärt wurden oder die Risiken trotz der Unterlagen hätten erkennen müssen.
Bei den Krankenkassen ist der Vorgang besonders heikel, weil unmittelbar Beitragsgelder betroffen sind. Bei den Kirchen dürfte der Schaden gemessen am Gesamtvermögen einzelner Einrichtungen begrenzter ausfallen, doch wirft die Anlageentscheidung dieselben Fragen zu Risikokontrolle, Fachkompetenz und interner Aufsicht auf. In beiden Fällen zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Institutionen mit einem klar definierten, konservativen Sicherungsauftrag lassen sich von Renditeversprechen leiten, die genau diesem Auftrag widersprechen – und verlassen sich dabei auf externe Prüfvermerke, die eine andere Frage beantworten als die, die eigentlich gestellt werden müsste.
Ralf Keuper
Quellen
- t‑online: Krankenkassen verlieren Millionen durch riskante Fonds
- web.de: Krankenkassen verzocken offenbar Hunderte Millionen Euro an Beitragsgeldern
- Haufe: Millionenverluste bei Krankenkassen durch riskante Fondsanlagen
- audimax: Spekulation mit Beitragsgeldern – Bericht zeigt Millionenverluste bei Krankenkassen-Investments
- cash.ch: Berichte: Millionenverluste von deutschen Krankenkassen durch Anlagen
