Nach zwei geschei­ter­ten Anläu­fen zieht die Deut­sche Bun­des­bank die Kon­se­quenz: Sie gibt die eige­ne Bau­herr­schaft auf. Statt selbst zu bau­en oder zu sanie­ren, will sie eine schlüs­sel­fer­ti­ge Immo­bi­lie kau­fen – fer­tig geplant, fer­tig gebaut, mit dem Kos­ten­ri­si­ko beim Ver­käu­fer statt bei der Noten­bank selbst. Das ist die drit­te Vol­te in einem Pro­zess, der ursprüng­lich als Erwei­te­rung der Zen­tra­le an der Wil­helm-Epstein-Stra­ße um drei Hoch­häu­ser begann: 2020 ein gekür­ter Sie­ger­ent­wurf für das „Pro­jekt Cam­pus”, 2024 des­sen Auf­ga­be, im März die­ses Jah­res schließ­lich die Ent­schei­dung, nicht ein­mal ins seit 2021 auf­wen­dig sanier­te Haupt­ge­bäu­de zurück­zu­keh­ren. Jetzt also der Über­gang zum rei­nen Zukauf.

Damit steht die Bun­des­bank nicht allein da. Auch die EZB und die US-ame­ri­ka­ni­sche Fede­ral Reser­ve haben mit den Kos­ten ihrer Zen­tra­len-Gebäu­de gerun­gen – doch kei­ne von bei­den hat sich dabei aus der eige­nen Bau­herr­schaft zurück­ge­zo­gen. Wie der Ver­gleich zeigt, ist das der eigent­lich bemer­kens­wer­te Punkt am aktu­el­len Vergabeverfahren.

Die Bun­des­bank sucht mit einem euro­pa­wei­ten Ver­ga­be­ver­fah­ren nach einer gut gele­ge­nen, an den öffent­li­chen Nah­ver­kehr ange­bun­de­nen Immo­bi­lie im Frank­fur­ter Stadt­ge­biet – Neu­bau oder kern­sa­nier­tes Bestands­ge­bäu­de, schlüs­sel­fer­tig, ein­schließ­lich Grund­stück. Zuschlags­kri­te­ri­en sind Preis, Gebäu­de­qua­li­tät, Pro­jekt­ab­wick­lung und Abnah­me­ter­min. Der Zuschlag soll bis Ende 2027 erfol­gen, danach fol­gen Pla­nung, Bau oder Sanie­rung durch den Zuschlags­emp­fän­ger bis zur Abnahme.


Die Dimen­sio­nie­rung ist geschrumpft, bevor das Gebäu­de über­haupt gefun­den ist

Bemer­kens­wert ist, was zwi­schen den ursprüng­li­chen Plä­nen und der jet­zi­gen Aus­schrei­bung liegt: Noch im März die­ses Jah­res hat­te Bun­des­bank-Prä­si­dent Joa­chim Nagel einen Bedarf von 3.300 Arbeits­plät­zen und rund 50.000 Qua­drat­me­tern Gesamt­flä­che genannt. Die aktu­el­le Aus­schrei­bung kommt auf 2.500 Arbeits­plät­ze und 15.000 Qua­drat­me­ter Nutz­flä­che für Son­der- und Funk­ti­ons­be­rei­che – eine Reduk­ti­on um rund ein Vier­tel bei den Arbeits­plät­zen und um deut­lich mehr bei der Flä­che, sofern man die rei­ne Nutz­flä­che mit der frü­he­ren Gesamt­flä­che vergleicht.

Die­se Schrump­fung fällt nicht zufäl­lig mit der wie­der­hol­ten Kri­tik des Bun­des­rech­nungs­hofs an der Dimen­sio­nie­rung der alten Plä­ne zusam­men. Sie bestä­tigt im Kern, was der Rech­nungs­hof in sei­nem Gut­ach­ten vom April 2024 bereits vor­rech­ne­te: dass die ursprüng­li­che Pla­nung über­di­men­sio­niert war, gemes­sen an dem, was eine Zen­tral­bank mit rund 2.500 bis 3.000 Beschäf­tig­ten tat­säch­lich braucht. Auch die Begrün­dung für den Ver­zicht auf die Rück­kehr ins alte Haupt­ge­bäu­de folgt die­ser Logik – die Kern­sa­nie­rung des his­to­ri­schen Stand­orts hät­te nach vor­lie­gen­den Berech­nun­gen rund 1,7 Mil­li­ar­den Euro gekos­tet, eine Sum­me, die im Ver­gleich zu den ursprüng­lich ver­an­schlag­ten Cam­pus-Kos­ten von 4,6 Mil­li­ar­den Euro zwar deut­lich klei­ner wirkt, für ein ein­zel­nes Sanie­rungs­pro­jekt aber immer noch erheb­lich ist.

Wirt­schaft­lich­keit als nach­träg­li­ches statt vor­ge­la­ger­tes Kriterium

Der Rech­nungs­hof hat­te der Bun­des­bank vor­ge­wor­fen, nie eine offe­ne und unab­hän­gi­ge Wirt­schaft­lich­keits­prü­fung aller Vari­an­ten vor­ge­nom­men zu haben, son­dern die sym­bo­li­sche Bedeu­tung des Alt­baus zum zen­tra­len Argu­ment gemacht zu haben. Die jet­zi­ge Aus­schrei­bung liest sich wie die ver­spä­te­te Ant­wort dar­auf: Preis und Wirt­schaft­lich­keit ste­hen nun expli­zit als Zuschlags­kri­te­ri­en im Vor­der­grund, Sym­bo­lik taucht in der Kom­mu­ni­ka­ti­on nicht mehr auf.

Nur ist die­se Wirt­schaft­lich­keits­ori­en­tie­rung nicht das Ergeb­nis einer vor­aus­schau­en­den Prü­fung gewe­sen, son­dern die Kon­se­quenz aus zwei geschei­ter­ten Anläu­fen. Das unter­schei­det den jet­zi­gen Schritt von einer ech­ten Kurs­kor­rek­tur: Er ist die drit­te Reak­ti­on auf exter­ne Kri­tik, nicht das Ergeb­nis eines von Anfang an durch­dach­ten Beschaf­fungs­pro­zes­ses. Wirt­schaft­lich­keit wur­de nicht als Aus­gangs­punkt gewählt, son­dern nach zwei fehl­ge­schla­ge­nen Ambi­ti­ons­stu­fen als Notausgang.

Der Schlüs­sel­fer­tig­kauf ver­schiebt das Risi­ko, löst es aber nicht auf

Mit dem Ver­zicht auf die eige­ne Bau­herr­schaft gibt die Bun­des­bank etwas aus der Hand, das im „Pro­jekt Cam­pus” zum Kern des Pro­blems gehör­te: die Kon­trol­le über Pla­nung, Kos­ten­ent­wick­lung und Zeit­plan – aber auch die Ver­ant­wor­tung dafür. Ein Zuschlags­emp­fän­ger, der ein Gebäu­de schlüs­sel­fer­tig ver­kauft, trägt das Bau­aus­füh­rungs­ri­si­ko selbst und kal­ku­liert es in den Preis ein. Das kann tat­säch­lich dis­zi­pli­nie­ren­der wir­ken als eine öffent­li­che Bau­herr­schaft ohne har­te Bud­get­gren­ze, wie sie das Cam­pus-Pro­jekt kennzeichnete.

Ob damit aber tat­säch­lich Kos­ten gespart wer­den oder das Risi­ko nur unsicht­bar in den Kauf­preis ein­ge­preist wird, lässt sich vor Abschluss des Ver­ga­be­ver­fah­rens nicht beur­tei­len. Die zwei­stu­fi­ge Struk­tur des Ver­fah­rens – erst Kauf­ver­trags­ab­schluss, dann erst Pla­nung, Bau oder Sanie­rung durch den Käu­fer – bedeu­tet zudem, dass zwi­schen Zuschlag (Ende 2027) und tat­säch­li­chem Ein­zug wei­ter­hin Jah­re lie­gen kön­nen, deren genaue Län­ge von der Aus­schrei­bung offen­ge­las­sen wird. Die Bun­des­bank tauscht damit ein Kos­ten­ri­si­ko gegen ein Zeit­ri­si­ko, das sie eben­falls nicht voll­stän­dig kontrolliert.

Kein deut­sches Spe­zi­fi­kum: EZB und Fed als Referenzfälle

Kos­ten­ex­plo­sio­nen bei Zen­tral­bank-Gebäu­den sind kein Ein­zel­fall der Bun­des­bank. Der eige­ne Neu­bau der EZB im Frank­fur­ter Ostend – Dop­pel­turm plus sanier­te Groß­markt­hal­le – war 2005 mit rund 500 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt und kos­te­te am Ende rund 1,3 Mil­li­ar­den Euro, mehr als das Dop­pel­te. Ursäch­lich waren Ver­zö­ge­run­gen im Bau­ab­lauf und die auf­wen­di­ge Inte­gra­ti­on der denk­mal­ge­schütz­ten Groß­markt­hal­le in den Neu­bau. Von der Stand­ort­ent­schei­dung 2001 bis zum Ein­zug 2014 ver­gin­gen 13 Jah­re. Anders als die Bun­des­bank hielt die EZB dabei jedoch an eige­ner Bau­herr­schaft und Stand­ort fest; die Kos­ten­stei­ge­rung ent­stand in der Bau­aus­füh­rung, nicht durch wie­der­holt ver­wor­fe­ne Grundsatzentscheidungen.

Noch dras­ti­scher ver­läuft der Fall der US-Noten­bank: Die Sanie­rung des his­to­ri­schen Eccles-Gebäu­des und des benach­bar­ten FRB-East-Gebäu­des in Washing­ton wur­de 2017 mit rund 1,9 Mil­li­ar­den Dol­lar kal­ku­liert und liegt inzwi­schen bei offi­zi­ell 2,5 Mil­li­ar­den Dol­lar – Ursa­chen sind unter ande­rem Asbest­sa­nie­rung, ein hoher Grund­was­ser­spie­gel und denk­mal­schutz­be­ding­te Auf­la­gen, ganz ähn­lich wie beim EZB-Fall. Der ent­schei­den­de Unter­schied: In den USA ist die Kos­ten­fra­ge zum Vehi­kel einer poli­ti­schen Macht­pro­be gewor­den. Das Wei­ße Haus nutzt die Zah­len, um Druck auf Fed-Chef Jero­me Powell auf­zu­bau­en, mitt­ler­wei­le ermit­telt sogar das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um. Hier steht nicht nur Haus­halts­dis­zi­plin zur Debat­te, son­dern die Unab­hän­gig­keit der Noten­bank selbst.

Über alle drei Fäl­le hin­weg zeigt sich ein gemein­sa­mes struk­tu­rel­les Mus­ter: Zen­tral­ban­ken resi­die­ren oft in his­to­ri­scher, denk­mal­ge­schütz­ter Bau­sub­stanz mit hohem Sym­bol­wert, deren Sanie­rung fast durch­gän­gig teu­rer wird als ursprüng­lich kal­ku­liert – bei der Bun­des­bank zusätz­lich ver­schärft durch das Gold­la­ger-Argu­ment als Sicher­heits­fak­tor. Der Unter­schied liegt im insti­tu­tio­nel­len Umgang mit der Kos­ten­stei­ge­rung: Die EZB trug sie im Rah­men ihrer eige­nen Bau­herr­schaft. Die Bun­des­bank flieht nach zwei geschei­ter­ten Anläu­fen in den Schlüs­sel­fer­tig­kauf und damit aus der eige­nen Bau­herr­schaft her­aus. Die Fed steckt in einer eska­lie­ren­den Kon­fron­ta­ti­on, in der die Bau­kos­ten zum poli­ti­schen Hebel gegen die Insti­tu­ti­on selbst werden.

Zwei Stand­ort-Zeit­ach­sen, ein unge­lös­ter Zielkonflikt

In der Immo­bi­li­en­bran­che wer­den bereits die Hoch­häu­ser Tria­non und Euro­tower als mög­li­che Stand­or­te gehan­delt – Bestands­ob­jek­te, die kurz­fris­ti­ger ver­füg­bar wären. Erst spä­ter zur Ver­fü­gung stün­den dage­gen Flä­chen in den geplan­ten Hoch­häu­sern Glo­ria und Gal­lus­an­la­ge 8, also Neu­bau­pro­jek­te mit ent­spre­chend spä­te­rem Fer­tig­stel­lungs­ter­min. Die­se Zwei­tei­lung mar­kiert einen Ziel­kon­flikt, den die Aus­schrei­bung nicht auf­löst: Wer frü­her ver­füg­ba­re Bestands­im­mo­bi­li­en wählt, akzep­tiert womög­lich Kom­pro­mis­se bei der Pass­ge­nau­ig­keit zum Bedarf; wer auf einen Neu­bau war­tet, ver­län­gert die Pha­se teu­rer Zwi­schen­mie­te im Hoch­haus FBC, das die Bun­des­bank der­zeit über­gangs­wei­se nutzt.

Der eigent­li­che Test für die neue Wirt­schaft­lich­keits­ori­en­tie­rung liegt also nicht in der Aus­schrei­bung selbst, son­dern in der Fra­ge, wel­ches der bei­den Zeit­fens­ter am Ende den Aus­schlag gibt – und ob die Bun­des­bank dabei kon­se­quent bei ihren eige­nen, deut­lich redu­zier­ten Flä­chen­kri­te­ri­en bleibt, oder ob sich im Lauf der Ver­hand­lungs­pha­se erneut Ambi­ti­on in die Pla­nung einschleicht.

Ralf Keu­per


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