80,7% der Mit­glie­der haben einer Fusi­on zuge­stimmt, die ihre eige­ne Bank nicht mehr ret­tet, son­dern nur noch beer­digt: Das Bank­haus RSA geht in der Mei­ne Volks­bank Raiff­ei­sen­bank auf, mit einer NPL-Quo­te, die bin­nen zwei Mona­ten von 20 auf 36 Pro­zent klet­ter­te. Was wie ein Ein­zel­fall länd­li­cher Miss­wirt­schaft aus­sieht, ist bei genaue­rem Blick eine Fra­ge der Zurech­nung: Wer hat hier eigent­lich Risi­ko genom­men – und wer trägt am Ende nur die Gefahr? Die Ant­wort führt über eine mut­maß­li­che Münch­ner Immo­bi­li­en­spur direkt zu einem Siche­rungs­sys­tem, das genau die Dis­zi­plin unter­mi­niert, die es eigent­lich garan­tie­ren soll.


Der Fall, kurz eingeordnet

80,7% der Mit­glie­der des Bank­hau­ses RSA haben einer Not-Fusi­on mit der Mei­ne Volks­bank Raiff­ei­sen­bank zuge­stimmt – bei einem erfor­der­li­chen Quo­rum von 75%. Das Insti­tut, eine klei­ne Genos­sen­schafts­bank mit Sitz in Recht­meh­ring (Land­kreis Mühl­dorf am Inn, Ober­bay­ern), ist über Jahr­zehn­te aus meh­re­ren Raiff­ei­sen­kas­sen zusam­men­ge­wach­sen und hat­te sich erst 2014 mit einer Filia­le ins Münch­ner Geschäfts­ge­biet vor­ge­wagt. Die Eska­la­ti­on lief in zwei doku­men­tier­ten Stu­fen: Im April 2026 hieß es, ein Sta­bi­li­sie­rungs­pa­ket von 60 Mil­lio­nen Euro rei­che nicht aus, der Anteil not­lei­den­der Kre­di­te lie­ge bei 20%. Im Juni 2026, nach Prü­fung des Jah­res­ab­schlus­ses 2025, waren es bereits 112 Mil­lio­nen Euro und eine NPL-Quo­te von 36%. Bei einer Bilanz­sum­me von rund 1,2 Mil­li­ar­den Euro ist das kei­ne Rand­no­tiz, son­dern der bis­lang größ­te Fall in einer Rei­he, die VR-Bank Bad Sal­zun­gen Schmal­kal­den, Volks­bank Dort­mund-Nord­west, Raiff­ei­sen­bank im Hoch­tau­nus, Volks­bank Bra­wo und VR Plus Alt­mark-Wend­land einschließt.

Bemer­kens­wert ist die Selbst­aus­kunft des Insti­tuts: Man sei “über meh­re­re Jah­re sehr stark gewach­sen”, die­ses Wachs­tum sei jedoch “struk­tu­rell nicht aus­ge­wo­gen” und “nicht aus­rei­chend durch Eigen­ka­pi­tal, Ertrags­kraft, Risi­ko­trag­fä­hig­keit und Orga­ni­sa­ti­on abge­si­chert” gewe­sen. Die­se For­mu­lie­rung ver­dient mehr Auf­merk­sam­keit, als ihr in der Bericht­erstat­tung zukommt – sie beschreibt ein Mus­ter, nicht einen Einzelfall.

Die Risi­ko/­Ge­fahr-Dif­fe­renz

Niklas Luh­manns zen­tra­le Unter­schei­dung aus der “Sozio­lo­gie des Risi­kos” lie­fert hier einen Zugriff. Ein nega­ti­ves zukünf­ti­ges Ereig­nis ist Risi­ko, wenn es einer eige­nen Ent­schei­dung zuge­rech­net wird – man hät­te im Prin­zip anders ent­schei­den kön­nen. Es ist Gefahr, wenn es der Umwelt zuge­rech­net wird: etwas, das einem zustößt, ohne dass man selbst mit­ent­schie­den hät­te. Ent­schei­dend ist, dass die­se Zurech­nung rela­tio­nal ist: Was für den Ent­schei­der Risi­ko ist, ist für die von der Ent­schei­dung Betrof­fe­nen, die selbst nicht mit­ent­schie­den haben, Gefahr.

Auf RSA über­tra­gen: Die Wachs­tums- und Kre­dit­ver­ga­be­ent­schei­dun­gen des Vor­stands waren Risi­ko – intern ver­ant­wor­tet, im Prin­zip anders ent­scheid­bar. Für die Mit­glie­der ist das Ergeb­nis Gefahr – etwas, das ihnen zustößt. Die Abstim­mung mit 80,7% war fol­ge­rich­tig kei­ne Risi­koent­schei­dung, son­dern eine Scha­dens­be­gren­zungs­ent­schei­dung über die Fol­gen einer Gefahr, die ande­re für sie erzeugt haben. Die Mit­glie­der ent­schei­den über den Umgang mit der Kon­se­quenz, nicht über die ursprüng­li­che Risikonahme.

Die Siche­rungs­ein­rich­tung als Gefahr-Umverteilungsmechanismus

Der eigent­lich auf­schluss­rei­che Punkt liegt in der Funk­ti­ons­wei­se der BVR-Soli­dar­ge­mein­schaft selbst. Sie kon­ver­tiert sys­te­ma­tisch indi­vi­du­el­les Risi­ko – eine Bank ent­schei­det sich für aggres­si­ves Wachs­tum – in kol­lek­tiv geteil­te Gefahr: Alle ande­ren Genos­sen­schafts­ban­ken zah­len über die Siche­rungs­ein­rich­tung mit, ohne an der ursprüng­li­chen Ent­schei­dung betei­ligt gewe­sen zu sein. Das sta­bi­li­siert kurz­fris­tig den Sek­tor, erzeugt aber ein Risi­ko zwei­ter Ord­nung. Wenn die Kon­se­quen­zen ris­kan­ten Wachs­tums sozia­li­siert wer­den, sinkt der dis­zi­pli­nie­ren­de Druck, der ein ein­zel­nes Insti­tut von über­mä­ßi­ger Risi­ko­nah­me abhal­ten wür­de – die Dif­fe­renz zwi­schen eige­nem Risi­ko und frem­der Gefahr ver­schwin­det aus Sicht des han­deln­den Vorstands,…