Mit Heiner Arnoldi rückt ein ehemaliger Bafin-Sonderbeauftragter in den Vorstand der Volksbank Brawo auf – nach der Freistellung von Jürgen Brinkmann. Der Personalwechsel ist mehr als eine Episode: Er markiert den Punkt, an dem eine genossenschaftliche Ausnahmeerscheinung an die Grenzen ihres eigenen Geschäftsmodells stößt.
Die Meldung liest sich zunächst wie ein gewöhnlicher Personalvorgang[1]Banken: Volksbank Brawo holt Sanierungsexperten nach Strategieschwenk: Der Aufsichtsrat der Volksbank Brawo bestellt Heiner Arnoldi zum dritten Vorstand, nachdem der bisherige Vorstandschef Jürgen Brinkmann wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Ausrichtung der Gruppe freigestellt wurde. Arnoldi war zuletzt Bafin-Sonderbeauftragter bei der Volksbank Düsseldorf Neuss. Genau in dieser Personalie liegt aber die eigentliche institutionelle Pointe: Die Aufsicht wird zum Akteur. Wer zuvor im Auftrag der Bankenaufsicht ein angeschlagenes Institut von außen begleitet hat, übernimmt nun selbst operative Verantwortung – mit einem Zwei-Jahres-Vertrag und dem expliziten Auftrag, die „erforderliche Restrukturierung voranzutreiben”. Die Trennung zwischen externer Kontrolle und interner Leitung, die dem deutschen Bankaufsichtsrecht als Konstruktionsprinzip zugrunde liegt, verschwimmt in diesem Moment – ein Indiz dafür, wie weit der Handlungsbedarf bereits fortgeschritten ist.
Der eigentliche Befund liegt jedoch in der Struktur, die Arnoldi nun ordnen soll. Zur Brawo-Gruppe gehören rund 400 Töchter und Beteiligungen – Immobilienprojektgesellschaften in Berlin, Hamburg und Münster, aber auch Fitnessstudios, Restaurants und Villen auf Mallorca. Das ist eine fundamentale Abweichung vom genossenschaftlichen Regionalprinzip, das Volksbanken traditionell auf das Kredit- und Einlagengeschäft im angestammten Geschäftsgebiet verpflichtet. In den Begriffen der Luhmann’schen Programmunterscheidung ließe sich sagen: Während das klassische genossenschaftliche Geschäftsmodell als Konditionalprogramm funktioniert – feste Regeln, regionale Bindung, Mitgliederförderzweck als Entscheidungsprämisse –, hat sich die Brawo-Gruppe in Richtung eines Zweckprogramms entwickelt, das die Mittelverwendung primär an unternehmerischer Opportunität statt an institutioneller Bindung ausrichtet. Das ist nicht per se il…
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