Von Ralf Keuper

Die Stu­die Ana­ly­se der Daten­schutz­er­klä­run­gen deut­scher Fin­tech-Unter­neh­men nach Ein­füh­rung des DSGVO kommt zu einem eher ernüch­tern­den Befund.

In der Pres­se­mit­tei­lung der Uni Bre­men heisst es:

Die Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler schlie­ßen mit dem Gut­ach­ten an ihre Unter­su­chung zu digi­ta­len Finanz­ak­teu­ren aus dem Früh­jahr 2018 an. Hier­zu haben sie bei allen bereits 2017 unter­such­ten 505 FinTechs nun erneut die aktu­el­le Ver­si­on der jewei­li­gen Daten­schutz­er­klä­rung erho­ben und auf inhalt­li­che Ver­än­de­rung unter­sucht. Die Ergeb­nis­se zei­gen, dass sich die Daten­schutz­re­ge­lun­gen seit Ein­füh­rung der DSGVO in vie­len Fäl­len für Nut­ze­rin­nen und Nut­zer der Fin­Tech-Ange­bo­te eher ver­schlech­tert haben.

Wei­te­rer Kritikpunkt:

Das Sam­meln von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten muss von den Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten durch eine Ein­wil­li­gung wie schon im Jahr 2017 alter­na­tiv­los akzep­tiert wer­den. Außer­dem geben weni­ger FinTechs als zuvor an, wie lan­ge Daten tat­säch­lich gespei­chert wer­den und ver­wei­sen ledig­lich auf die gesetz­li­chen Aufbewahrungsfristen.