Von Ralf Keuper

Die Gesamt­bank­steue­rung hat es der­zeit schwer, mit der Kom­ple­xi­tät des Bank­ge­schäfts Schritt zu hal­ten. Ver­ant­wort­lich dafür sind nicht zuletzt die zahl­rei­chen regu­la­to­ri­schen Bestim­mun­gen, die in den letz­ten Jah­ren als Ant­wort auf die Finanz­kri­se erlas­sen wur­den. Seit­her hat sich der Schwer­punkt fort von den Ertrags­chan­cen hin auf die Risi­ko­be­trach­tung ver­la­gert. Von einem inte­grier­ten Report­ing ist man weit ent­fernt, was die Steue­rung der Bank nicht erleich­tert. Daher, so Peter Bar­tetz­ky und Tho­mas Maul in ihrem lesens­wer­ten Bei­trag Wan­del in der Gesamt­bank­steue­rung, müs­se die Gesamt­bank­steue­rung neu jus­tiert werden.

Bestä­tigt wird die­ser Befund u.a. durch die Bei­trä­ge Regu­lie­rungs­last ver­hin­dert Inno­va­ti­on und Ana­Cre­dit – Zäsur im sta­tis­ti­schen Mel­de­we­sen der Ban­ken.

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