Tra­di­tio­nel­le Risi­ko­be­wer­tun­gen ver­sa­gen in der Dau­er­kri­se moder­ner Finanz­märk­te. Neue Über­wa­chungs­ver­fah­ren ver­spre­chen, sys­te­mi­sche Gefah­ren in Echt­zeit zu erken­nen – doch ihre metho­di­sche Raf­fi­nes­se offen­bart zugleich ein fun­da­men­ta­les Pro­blem: Die Finanz­ar­chi­tek­tur erfor­dert mitt­ler­wei­le eine Über­wa­chungs­in­ten­si­tät, die ihre eige­ne Insta­bi­li­tät bezeugt.


Die wie­der­hol­ten Erschüt­te­run­gen der Finanz­märk­te seit den 1990er Jah­ren haben eine bemer­kens­wer­te Ver­schie­bung bewirkt: Nicht mehr die Fra­ge, ob Kri­sen ein­tre­ten wer­den, son­dern wann und wie früh sie erkannt wer­den kön­nen, steht im Zen­trum regu­la­to­ri­scher Auf­merk­sam­keit. Die­se Ver­än­de­rung ist mehr als tech­ni­scher Natur – sie mar­kiert den Über­gang von epi­so­discher Kri­sen­in­ter­ven­ti­on zur per­ma­nen­ten Risi­ko­über­wa­chung. Das Finanz­sys­tem wird damit impli­zit als chro­nisch insta­bil kon­zi­piert, als Pati­ent, der dau­er­haf­ter Inten­siv­be­ob­ach­tung bedarf.

Die metho­di­sche Inno­va­ti­on, die nun aus der sta­tis­ti­schen For­schung in dem Bei­trag Sys­te­mic Risk Sur­veil­lan­ce vor­ge­legt wird, ant­wor­tet auf die­se ver­än­der­te Rea­li­tät. Her­kömm­li­che “One-Shot”-Backtests, so die zen­tra­le Kri­tik, mögen für punk­tu­el­le Vali­die­run­gen aus­rei­chen – für die kon­ti­nu­ier­li­che Über­wa­chung jedoch akku­mu­lie­ren sie sys­te­ma­tisch Fehl­alar­me. Die­se schein­bar tech­ni­sche Schwä­che hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen: Eine Auf­sicht, die stän­dig fal­schen Alarm schlägt, ver­liert ihre Glaub­wür­dig­keit; eine Auf­sicht, die zu sel­ten warnt, ver­fehlt ihren Zweck. Die vor­ge­schla­ge­nen “Online”-Überwachungsverfahren ver­spre­chen, die­ses Dilem­ma auf­zu­lö­sen, indem sie die Rate fal­scher Test­ab­leh­nun­gen über den gesam­ten Über­wa­chungs­zeit­raum kontrollieren.

Die Archi­tek­tur der Früherkennung

Was zunächst als sta­tis­ti­sches Spe­zi­al­pro­blem erscheint, erweist sich bei genaue­rer Betrach­tung als Ver­such, ein grund­le­gen­des Struk­tur­pro­blem moder­ner Finanz­märk­te zu adres­sie­ren: ihre sys­te­mi­sche Ver­netzt­heit. Die gän­gi­gen Risi­ko­ma­ße – Con­di­tio­nal Value-at-Risk (CoVaR), Rever­se CoVaR, Con­di­tio­nal Expec­ted Short­fall und Mar­gi­nal Expec­ted Short­fall – ver­su­chen alle­samt, nicht nur das Risi­ko ein­zel­ner Insti­tu­tio­nen zu erfas­sen, son­dern deren Bei­trag zum Sys­tem­ri­si­ko. Sie fra­gen: Was geschieht mit dem Sys­tem, wenn eine bestimm­te Insti­tu­ti­on in Schwie­rig­kei­ten gerät? Und umge­kehrt: Wie expo­niert ist eine Insti­tu­ti­on gegen­über sys­tem­wei­ten Schocks?

Die metho­di­sche Raf­fi­nes­se der neu­en Über­wa­chungs­ver­fah­ren liegt in ihrer Fähig­keit, meh­re­re sol­cher Zeit­rei­hen simul­tan zu beob­ach­ten. Durch Bon­fer­ro­ni-ähn­li­che Kor­rek­tu­ren wird die sta­tis­ti­sche Vali­di­tät auch bei der par­al­le­len Über­wa­chung zahl­rei­cher Insti­tu­tio­nen gewahrt – und mehr noch: Die Ver­fah­ren erlau­ben es, nicht nur das Auf­tre­ten eines Pro­blems zu signa­li­sie­ren, son­dern des­sen Quel­le zu iden­ti­fi­zie­ren. Im Ide­al­fall lässt sich so nicht nur fest­stel­len, dass die Risi­ko­mo­del­le ver­sa­gen, son­dern auch wo und wann genau.

Die empi­ri­sche Anwen­dung auf sys­tem­re­le­van­te US-Ban­ken wäh­rend ver­schie­de­ner Kri­sen­pe­ri­oden lie­fert auf­schluss­rei­che Befun­de. Das ein­fa­che­re CCC-GARCH-Modell mit Gauß­schen Inno­va­tio­nen – gleich­sam die Stan­dard­aus­rüs­tung der Risi­ko­mo­del­lie­rung – ver­sagt in tur­bu­len­ten Zei­ten sys­te­ma­tisch. Beson­ders auf­fäl­lig: Die Model­le schei­tern nicht pri­mär an der Pro­gno­se indi­vi­du­el­ler Risi­ken, son­dern an der Erfas­sung der sys­te­mi­schen Kom­po­nen­te. Anders for­mu­liert: Sie unter­schät­zen die Anste­ckungs­ge­fahr, die Ver­net­zung, die Kas­ka­den­ef­fek­te. Das fle­xi­ble­re DCC-GARCH-t-Modell, das dyna­mi­sche Kor­re­la­tio­nen erfas­sen kann, schnei­det bes­ser ab – doch auch hier zei­gen sich in Extrem­si­tua­tio­nen Grenzen.

Die Para­do­xie der Perfektionierung

Die Ent­wick­lung die­ser Über­wa­chungs­ver­fah­ren ist wis­sen­schaft­lich beein­dru­ckend. Mon­te-Car­lo-Simu­la­tio­nen bestä­ti­gen ihre theo­re­ti­schen Eigen­schaf­ten; die empi­ri­sche Anwen­dung demons­triert prak­ti­schen Nut­zen. Und doch drängt sich eine unbe­que­me Fra­ge auf: Was bedeu­tet es, wenn die Finanz­markt­auf­sicht der­ar­tig aus­ge­feil­te Instru­men­te benö­tigt, um über­haupt noch funk­ti­ons­fä­hig zu bleiben?

Die Ant­wort ver­weist auf ein struk­tu­rel­les Dilem­ma. Die zuneh­men­de Kom­ple­xi­tät der Finanz­märk­te – getrie­ben durch Dere­gu­lie­rung, Inno­va­ti­on und glo­ba­le Ver­net­zung – erfor­dert immer ela­bo­rier­te­re Über­wa­chungs­sys­te­me. Die­se wie­der­um erhö­hen die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an die Auf­sicht und schaf­fen neue Abhän­gig­kei­ten: von Model­len, deren Gül­tig­keit letzt­lich nur pro­ba­bi­lis­tisch behaup­tet wer­den kann; von Daten­qua­li­tät, die nie voll­stän­dig gewähr­leis­tet ist; von sta­tis­ti­scher Exper­ti­se, die in Regu­lie­rungs­be­hör­den chro­nisch knapp ist.

Mehr noch: Die Fokus­sie­rung auf “sys­tem­re­le­van­te” Insti­tu­tio­nen – im Bei­spiel US-Groß­ban­ken – per­p­etu­iert eine Zwei­klas­sen­auf­sicht. Wäh­rend die­se Insti­tu­tio­nen mit höchs­ter Inten­si­tät über­wacht wer­den, ent­steht im weni­ger beob­ach­te­ten Bereich Raum für Risi­ko­an­samm­lun­gen, die erst sicht­bar wer­den, wenn es zu spät ist. Die Finanz­kri­se von 2008 begann bekannt­lich nicht bei den Groß­ban­ken, son­dern in den weni­ger regu­lier­ten Seg­men­ten des Hypothekenmarkts.

Über­wa­chung als Symptom

Die Ent­wick­lung immer aus­ge­feil­te­rer Über­wa­chungs­ver­fah­ren ist, bei allem tech­ni­schen Fort­schritt, auch ein Ein­ge­ständ­nis: Wir haben Finanz­märk­te geschaf­fen, deren Kom­ple­xi­tät unse­re Kon­troll­fä­hig­keit struk­tu­rell über­steigt. Die Ant­wort dar­auf ist nicht etwa eine Reduk­ti­on die­ser Kom­ple­xi­tät – etwa durch stär­ke­re struk­tu­rel­le Regu­lie­rung, Grö­ßen­be­schrän­kun­gen oder die Ent­flech­tung von Ban­ken und Invest­ment­ge­schäft. Statt­des­sen wird die Kom­ple­xi­tät der Über­wa­chung erhöht, in der Hoff­nung, der Kom­ple­xi­tät des Über­wach­ten beizukommen.

Dies folgt einer mitt­ler­wei­le ver­trau­ten Logik: Tech­ni­sche Lösun­gen für struk­tu­rel­le Pro­ble­me. Die Fra­ge, ob sys­tem­re­le­van­te Ban­ken über­haupt exis­tie­ren soll­ten, wird ersetzt durch die Fra­ge, wie ihre sys­te­mi­sche Rele­vanz bes­ser über­wacht wer­den kann. Die Fra­ge, ob bestimm­te Finanz­pro­duk­te gesell­schaft­li­chen Nut­zen stif­ten, weicht der Fra­ge, wie ihre Risi­ken akku­ra­ter model­liert wer­den können.

Die neue Gene­ra­ti­on von Risi­ko­über­wa­chungs­ver­fah­ren ist zwei­fel­los eine Ver­bes­se­rung gegen­über ihren Vor­gän­gern. Sie erhöht die Wahr­schein­lich­keit, Fehl­ent­wick­lun­gen frü­her zu erken­nen. Sie redu­ziert Fehl­alar­me. Sie ermög­licht prä­zi­se­re Inter­ven­tio­nen. All dies ist wert­voll. Doch die Not­wen­dig­keit ihrer Exis­tenz ver­weist auf eine grund­le­gen­de­re Patho­lo­gie: Wir haben Märk­te kon­stru­iert, die per­ma­nen­ter Inten­siv­über­wa­chung bedür­fen, um eini­ger­ma­ßen sta­bil zu blei­ben. Das ist, als wür­de man ein Kern­kraft­werk bau­en, das nur durch immer raf­fi­nier­te­re Über­wa­chungs­sys­te­me vor der Kern­schmel­ze bewahrt wer­den kann – statt zu fra­gen, ob das Design selbst das Pro­blem ist.

Die Geschich­te der Finanz­markt­kri­sen lehrt eine simp­le Lek­ti­on: Frü­her oder spä­ter ver­sa­gen alle Model­le. Sie ver­sa­gen nicht aus metho­di­scher Unzu­läng­lich­keit – obgleich die­se exis­tiert –, son­dern weil sie auf Ver­gan­gen­heits­da­ten basie­ren, wäh­rend Kri­sen stets neu­ar­ti­ge Kon­stel­la­tio­nen her­vor­brin­gen. Das nächs­te Mal wird es anders sein. Die Kor­re­la­tio­nen wer­den sich anders ver­hal­ten. Die Anste­ckungs­ka­nä­le wer­den ande­re sein. Und die Model­le, so aus­ge­klü­gelt sie auch sein mögen, wer­den – wie­der ein­mal – hinterherhinken.

Die Per­fek­tio­nie­rung der Risi­ko­über­wa­chung ist not­wen­dig. Aber sie soll­te nicht mit der Lösung des Grund­pro­blems ver­wech­selt wer­den. Das wah­re sys­te­mi­sche Risi­ko liegt nicht in der Unzu­läng­lich­keit unse­rer Über­wa­chungs­ver­fah­ren – es liegt in einer Finanz­ar­chi­tek­tur, die der­art pre­kär ist, dass sie per­ma­nen­ter Über­wa­chung bedarf.