Im neun­zehn­ten Jahr­hun­dert, als alles kost­spie­li­ger und das Risi­ko grö­ßer wur­de, war das effek­tivs­te Ver­fah­ren zur Mobi­li­sie­rung von Kapi­tal die staat­lich kon­zes­sio­nier­te Kapi­tal­ge­sell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung – staat­lich kon­zes­sio­niert, weil die beschränk­te Haf­tung nur von der Kro­ne oder dem Par­la­ment gewährt wer­den konn­te. Die­se rie­si­gen, halb­staat­li­chen Unter­neh­men nah­men nie einen lang­fris­ti­gen Bank­kre­dit auf, weil kei­ne Bank groß genug dafür war. Die Kon­zes­si­ons­ur­kun­de der Bank of Eng­land sah vor, dass kei­ne ande­re Bank aus mehr als sechs Gesell­schaf­tern bestehen dür­fe. Erst im Jahr 1826 wur­den Akti­en­ban­ken zuge­las­sen, und auch dann nur unter der Bedin­gung, dass sie min­des­tens hun­dert Kilo­me­ter von Lon­don ent­fernt lagen; und erst 1833 durf­ten sie sich, sofern sie kei­ne Bank­no­ten aus­ga­ben, inner­halb die­ses Radi­us nie­der­las­sen. Doch die neu­en Ban­ken unter­schie­den sich in Grö­ße und Geschäfts­po­li­tik kaum von Pri­vat­ban­ken, und nicht ein­mal die Eisen­bahn­bau­er brauch­ten ihre Hilfe.

Quel­le: David Lan­des: Wohl­stand und Armut der Natio­nen. War­um die einen reich und die ande­ren arm sind