Von Ralf Keuper

Der Begriff der Platt­form zählt zu jenen, die für die Bezeich­nung ver­schie­de­ner Sach­ver­hal­te ver­wen­det wer­den. In dem vor­lie­gen­den Bei­trag ori­en­tie­re ich mich an der Defi­ni­ti­on der Online-Platt­form. Zwar exis­tiert auch hier kei­ne all­ge­mein gül­ti­ge Beschrei­bung, jedoch rei­chen die vor­han­de­nen Erläu­te­run­gen für ein halb­wegs siche­res Fun­da­ment aus.

All­ge­mein gesagt han­delt es sich bei einer Online-Platt­form um einen Ort im Inter­net, an dem ver­schie­de­ne Men­schen und Orga­ni­sa­tio­nen zusam­men­kom­men, um ein gemein­sa­mes Ziel zu ver­fol­gen, Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen  und aus der Inter­ak­ti­on einen Nut­zen bzw. einen Gewinn zu zie­hen. Der Nut­zen muss dabei nicht zwangs­läu­fig rein mate­ri­el­ler Natur sein, wie die Crowd­fun­ding- und die vie­len ande­ren Platt­for­men zei­gen, auf denen Dienst­leis­tun­gen gegen Tausch ange­bo­ten wer­den.  Dane­ben bie­tet die Platt­form für die Kun­den und Unter­neh­men die Mög­lich­keit, an der Pro­dukt­ent­wick­lung mit­zu­wir­ken (Co-Crea­ti­on). Für gewöhn­lich ver­fol­gen die Teil­neh­mer eine Gewinn­ab­sicht in mate­ri­el­ler d.h. finan­zi­el­ler Form über Erlö­se aus dem Ver­kauf von Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen, Gebüh­ren für die Abwick­lung von Trans­ak­tio­nen, für die Geschäfts­ver­mitt­lung und für die Nut­zung der tech­ni­schen Infra­struk­tur und Ser­vices. Bedin­gung für die Teil­nah­me an bzw. den Zugang zu einer Online-Platt­form ist die Regis­trie­rung und damit die Fest­stel­lung der per­sön­li­chen Legi­ti­mi­tät oder der einer juris­ti­schen Per­son. Ein Mit­glieds­bei­trag oder ein ein­ma­lig zu ent­rich­ten­der Betrag für den Zutritt zur Platt­form kann hin­zu kommen.

Die Bank als Online-Platt­form wäre nach der vor­lie­gen­den Defi­ni­ti­on ein Ort im Inter­net, an dem ver­schie­de­ne Teil­neh­mer zusam­men­kom­men, um Bank-und Finanz­ge­schäf­te abzu­wi­ckeln, Rat ein­zu­ho­len bzw. zu geben, Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen oder an der Pro­dukt­ent­wick­lung mit­zu­wir­ken. Dazu zählen:

  • Ban­ken
  • Ver­si­che­run­gen
  • Spe­zi­alan­ken und Finanzierer
  • Kun­den (Pri­vat, Geschäfts­kun­den, Insti­tu­tio­nel­le Anleger)
  • Ein­zel­händ­ler
  • Rei­se­bü­ros
  • Bera­ter (Finan­zen, Recht, Unternehmensberatungen)
  • Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men
  • Lie­fe­ran­ten von Finanzinformationen
  • Anbie­ter von Ban­ken- und CRM-Soft­ware im White-Labe­l­ing /​ Out­sour­cing
  • Rechen­zen­tren
  • Platt­for­men für Open Inno­va­ti­on /​ Co-Crea­ti­on
  • Anbie­ter mobi­ler Bezahl­diens­te (Mobi­le Payments)
  • Anbie­ter von Mehr­wert­diens­ten (Mobi­le Cou­po­ning, Mobi­le Loyalty)
  • Jun­ge und auf­stre­ben­de IT- und Soft­ware­un­ter­neh­men mit Ange­bo­ten für bestimm­te Diens­te (z.B. für das Per­so­nal Finan­ce Management)
  • Auf bestimm­te Berei­che des Bank­ge­schäfts spe­zia­li­sier­te Anbie­ter wie Kab­ba­ge, Ezbob und Kre­dit­platt­for­men (Aux­mo­ney, Sma­va, LendingClub)
  • Anbie­ter von Mobi­le Wallets
  • Der oder die ver­ant­wort­li­chen Betreiber

Hier­bei han­delt es sich um ide­al­ty­pi­sche Annah­men. In der Rea­li­tät wer­den bestimm­te Rol­len einen grö­ße­ren Raum ein­neh­men als ande­re. Im Ide­al­fall wäre die Bank als digi­ta­le Platt­form in der Lage, alle Wün­sche eines Bank­kun­den zu erfül­len, d.h, Über­wei­sun­gen, Gut­schrif­ten von Cou­pons, Finan­zie­run­gen (Kon­su­men­ten­fi­nan­zie­rung, Bau­fi­nan­zie­rung, Auto­fi­nan­zie­rung, Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung), Wert­pa­pier­han­del bis hin zur Vermögensverwaltung/​Private Ban­king. Eben­so zählt die Ver­rech­nung der Gebüh­ren und der Erlö­se auf die Teil­neh­mer dazu. Vom Typ her eine Uni­ver­sal­bank, ohne dass noch eine ein­zel­ne Bank dahin­ter steht. Die tech­ni­sche Anbin­dung erfolgt über offe­ne Schnitt­stel­len (Open API). Die Bank als digi­ta­le Platt­form hat Ähn­lich­keit mit einem App Store, wie den von Apple oder Google.

Geklärt wer­den muss noch die Fra­ge des Risi­ko­ma­nage­ments, und zwar nicht nur im Sin­ne der Gesamt­bank­steue­rung, was schon umfang­reich genug ist, son­dern auch im Blick auf die Fra­gen der tech­no­lo­gi­schen Risi­ken, wie der nicht-funk­tio­na­len Anfor­de­run­gen (Sicher­heit, Hoch­ver­füg­bar­keit, Aus­fall­si­cher­heit, Cas­hing, Matching- und Scoring-Algo­rith­men). Zum Risi­ko­ma­nage­ment zäh­len auch die auf­sichts­recht­li­chen Bestim­mun­gen (Mel­de­we­sen). Wer über­nimmt die­se Rol­le ? – das kann Stand heu­te nur eine Bank sein.

Neben der Fra­ge nach dem pas­sen­den Geschäfts­mo­dell stellt sich im nächs­ten Schritt die der Steuerung/​Koordination. Das ist die wohl größ­te Herausforderung.

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