Das Gut­ach­ten zum Radi­cant-Deba­kel beschei­nigt dem Bank­rat der Basel­land­schaft­li­chen Kan­to­nal­bank (BLKB) ein äußerst schlech­tes Zeug­nis: Es wer­den gra­vie­ren­de Män­gel bei Gover­nan­ce, Gewal­ten­tei­lung und Trans­pa­renz fest­ge­stellt, und ins­be­son­de­re beim Kauf von Numa­rics habe die Bank­füh­rung versagt.


Wenn eine tra­di­ti­ons­rei­che Kan­to­nal­bank plötz­lich über 105 Mil­lio­nen Fran­ken abschrei­ben muss, dann ist das mehr als nur ein bedau­er­li­cher Geschäfts­ver­lust – es ist das Sym­ptom eines sys­te­mi­schen Ver­sa­gens. Das exter­ne Gut­ach­ten zur Radi­cant-Affä­re liest sich wie ein Lehr­buch dar­über, wie man eine Bank nicht führt. Es offen­bart eine besorg­nis­er­re­gen­de Anhäu­fung von Gover­nan­ce-Män­geln, die in ihrer Gesamt­heit das Ver­trau­en in die Auf­sichts­struk­tu­ren des Schwei­zer Ban­ken­we­sens in Fra­ge stellen.

Die Ero­si­on der Kontrolle

Im Zen­trum des Deba­kels steht ein fun­da­men­ta­les Miss­ver­ständ­nis der Rol­len und Ver­ant­wort­lich­kei­ten. Der Bank­rat der BLKB, eigent­lich als Kon­troll­organ kon­zi­piert, ver­wan­del­te sich in einen ope­ra­ti­ven Akteur und ver­wisch­te damit die so wich­ti­ge Gewal­ten­tei­lung im Ban­ken­we­sen. Kon­kret bedeu­te­te dies: Der Bank­rat misch­te sich direkt in ope­ra­ti­ve Geschäfts­ent­schei­dun­gen ein – ins­be­son­de­re beim ver­häng­nis­vol­len Numa­rics-Kauf – anstatt sei­ner eigent­li­chen Rol­le als kri­ti­scher Auf­se­her nachzukommen.

Ver­schärft wur­de die­ses Pro­blem durch eine bewusst geschaf­fe­ne Par­al­lel­struk­tur: Radi­cant wur­de direkt dem Bank­rat unter­stellt und damit der Ver­ant­wor­tung der BLKB-Geschäfts­lei­tung ent­zo­gen. Die­se orga­ni­sa­to­ri­sche Ent­schei­dung hebel­te nor­ma­le Kon­zern­hier­ar­chien aus und führ­te dazu, dass der Geschäfts­lei­tung die Gesamt­sicht auf den Kon­zern fehl­te. Der neue Bank­rats­prä­si­dent Tho­mas Bau­er brach­te es auf den Punkt: Die Cor­po­ra­te Gover­nan­ce sei „nicht rich­tig auf­ge­setzt” worde…