Die DWS zahlt beim offe­nen Immo­bi­li­en­fonds Grund­be­sitz Euro­pa fäl­li­ge Rück­ga­ben nur noch zu zehn Pro­zent aus. Erst­mals setzt damit ein Groß­fonds das Instru­ment ein, das die EU-Fonds­re­form seit April 2026 vor­schreibt. Das Gating ver­hin­dert Not­ver­käu­fe: Der Fonds muss nicht mehr in kur­zer Zeit Gebäu­de zu jedem Preis ver­kau­fen, um Rück­ga­ben zu bedie­nen. Neue Liqui­di­tät schafft es aber nicht. Grö­ße­re Beträ­ge für die Anle­ger kom­men wei­ter­hin nur aus Immo­bi­li­en­ver­käu­fen, und die brau­chen Zeit. Die klei­ne Reser­ve und die lau­fen­den Miet­erträ­ge rei­chen dafür nicht, und fri­sches Anle­ger­geld fließt in der Kri­se kaum nach. Das Gating ver­schafft die­se Zeit und ver­teilt die Knapp­heit bis dahin, auf die Zeit und auf die Anle­ger. Der Fall zeigt, dass sich die Fris­ten­trans­for­ma­ti­on offe­ner Immo­bi­li­en­fonds regu­la­to­risch orga­ni­sie­ren, aber nicht auf­he­ben lässt.


Ein Instru­ment wird scharf gestellt

Am 26. Okto­ber 2026 mach­te die DWS bekannt, was die Bran­che seit Mona­ten befürch­tet hat­te: Beim Grund­be­sitz Euro­pa, mit rund 4,3 Mrd. Euro Fonds­ver­mö­gen der größ­te Pro­blem­fall unter den offe­nen Immo­bi­li­en­fonds, wer­den fäl­li­ge Rück­nah­me­auf­trä­ge seit dem 28. Okto­ber nur noch zu zehn Pro­zent erfüllt. Wer 100.000 Euro zurück­ge­ben will, erhält 10.000 Euro.

Das ist kei­ne Aus­set­zung der Rück­nah­me, son­dern eine antei­li­ge Rück­nah­me­be­schrän­kung, im Fach­jar­gon Gating. Der Unter­schied ist erheb­lich. Eine Aus­set­zung stoppt Aus­zah­lun­gen voll­stän­dig und kann bis zu 36 Mona­te dau­ern, danach droht die Auf­lö­sung des Fonds. Das Gating darf höchs­tens zwölf Mona­te gel­ten, es fließt wei­ter­hin Geld, nur eben antei­lig. Die Fonds­ge­sell­schaft nennt als Ziel, Immo­bi­li­en geord­net zu ver­kau­fen, die Liqui­di­täts­quo­te zu erhö­hen, Kre­di­te zurück­zu­füh­ren und die Aus­zah­lungs­quo­te spä­ter wie­der anhe­ben zu können.

Für die Anle­ger hat das eine unbe­que­me Fol­ge. Der nicht erfüll­te Teil eines Rück­ga­be­auf­trags ver­fällt, er wird nicht auto­ma­tisch spä­ter bedient. Wer wei­ter aus­stei­gen will, muss erneut kün­di­gen. Galt für ihn die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist von zwölf Mona­ten, beginnt die Frist von vorn, und ob der Wunsch dann erfüllt wird, bleibt offen.

Was sich im Sep­tem­ber schon abzeichnete

Neu ist das Pro­blem nicht. Bereits am 16. Sep­tem­ber war hier beschrie­ben wor­den, wie sich bei der DWS eine Serie von Abwer­tun­gen mit anhal­ten­den Abflüs­sen ver­band: Die Net­to­in­ven­tar­wer­te der drei gro­ßen Grund­be­sitz-Fonds waren 2026 schritt­wei­se gesenkt wor­den, beim Grund­be­sitz Euro­pa kumu­liert um etwa 7,3 Pro­zent. Aus die­sem Fonds flos­sen zwi­schen Janu­ar und Juli rund 570 Mio. Euro ab. An der Bör­se wur­den DWS-Antei­le teils mit Abschlä­gen von bis zu 27 Pro­zent auf den offi­zi­el­len Wert gehan­delt, ein Zei­chen, dass der Markt wei­te­re Kor­rek­tu­ren ein­preis­te. Medi­en­be­rich­ten zufol­ge prüf­te das Haus damals intern zwei Not­op­tio­nen: Rück­nah­me­ge­büh­ren zwi­schen zwei und fünf Pro­zent oder befris­te­te Rücknahmebeschränkungen.

Ein­ge­tre­ten ist die zwei­te Vari­an­te. Die Gebühr hat die DWS bis­lang nicht akti­viert. Auf­fäl­lig ist der Kon­trast zu Uni­on Invest­ment, wo die Kri­se nicht schlei­chend ver­lief, son­dern als ein­ma­li­ger Schnitt: Im Som­mer 2024 wer­te­te das Haus den Uni­Im­mo: Woh­nen ZBI um rund 17 Pro­zent ab. Z…