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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Der Pensionsfonds, hervorgegangen aus dem Versorgungswerk der Industrie- und Handelskammern und Wirtschaftsverbände, konnte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesetzung seiner Geschäftsleitung nicht mehr gewährleisten. Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen über die Zukunftsfähigkeit von Branchenpensionsfonds in Deutschland auf.
Wenn der Aufsichtsrat kapituliert
Die Meldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. November 2025 ist in ihrer Knappheit präzise[1]VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt Sonderbeauftragten ein. Die BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Der Grund: Der Pensionsfonds verfügte nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Geschäftsleiter. Der Aufsichtsrat konnte im Vorfeld der Anordnung nicht gewährleisten, dass dem Pensionsfonds jederzeit zwei Geschäftsleiter vorstehen, die den Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes gerecht werden. Die Maßnahme ist bestandskräftig, die Veröffentlichung erfolgt gemäß Paragraph 319 VAG.
Was auf den ersten Blick wie ein administrativer Routineeingriff wirkt, offenbart bei genauerem Hinsehen ein mehrschichtiges Versagen. Die Einsetzung eines Sonderbeauftragten ist kein leichter Verwaltungsakt, sondern ein scharfer aufsichtsrechtlicher Eingriff. Die BaFin greift damit tiefer in die Geschäftsführung ein, als es Auflagen oder Verwarnungen je könnten. Die Formulierung, der Aufsichtsrat habe nicht gewährleisten können, dass die Geschäftsleiter den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, lässt zwei Interpretationen zu: Entweder fand sich schlicht niemand, der die Position übernehmen wollte. Oder es gab Kandidaten, die jedoch an den regulatorischen Anforderungen scheiterten.
Die VdW Pensionsfonds AG ist keine beliebige Brancheninstitution. Der Pensionsfonds wurde vom VdW Versorgungsverband gegründet, der seit 1924 als Versorgungswerk für Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbände besteht. Die Gremien setzen sich nach eigenen Angaben ausschließlich aus Vertretern von IHKs und Verbänden zusammen. Das Geschäftsmodell richtet sich an Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge organisieren wollen, von der Ausfinanzierung bestehender Versorgungszusagen bis zur Gestaltung neuer Zusagen. Unter dem Dach der Marke VdW Pensionsfonds agieren zwei rechtlich selbstständige Organisationen: die VdW Pensionsfonds AG und die VdW Pensionstrust GmbH. Im Mai 2016 präsentierte man sich noch optimistisch mit einer neuen Homepage[2]VdW Pensionsfonds mit neuer Homepage.
Neun Jahre später kann diese Institution ihre Geschäftsführung nicht mehr besetzen. Die Diskrepanz z…
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