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Die Finanzaufsicht BaFin hat die Ratepay GmbH mit einem Bußgeld von 25.000 Euro belegt, da das Unternehmen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verstoßen hat. Der Verstoß resultierte daraus, dass Ratepay nicht über ein angemessenes Datenverarbeitungssystem verfügte, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten[1]Ratepay GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest.
Laut § 27 Absatz 1 Satz 1 ZAG sind Institute verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dazu gehören gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ZAG auch geeignete Maßnahmen und Datenverarbeitungssysteme, die die Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GwG) sicherstellen. Ratepay hat gegen diese Vorschrift verstoßen und substanzlose Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgegeben.
References
↑1 | Ratepay GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest |
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