Von Ralf Keuper

In letz­ter Zeit sind eini­ge bemer­kens- und lesens­wer­te Arti­kel zum The­ma Block­chain erschie­nen. Auf­fal­lend dar­an ist das Bestre­ben, die Block­chain deut­lich von Bit­co­in abzu­gren­zen, da bei­de Begrif­fe häu­fig noch syn­onym ver­wen­det werden.

All­ge­mei­ner Tenor der Bei­trä­ge ist, dass das Poten­zi­al der Block­chain noch lan­ge nicht erschöpft ist. Die Anwen­dungs­fel­der sind zahl­reich, wovon digi­ta­le Wäh­run­gen wie Bit­co­in “nur” eines von vie­len ist. Als Tech­no­lo­gie ist die Block­chain aus regu­la­to­ri­scher Sicht anders zu behan­deln, als die digi­ta­len Wäh­run­gen oder die digi­ta­le Geld­bör­sen. Ein Punkt, über den Pay­Pal aktu­ell mit den aus­tra­li­schen Regu­lie­rungs­be­hör­den verhandelt.

Hier nun die Lis­te der Bei­trä­ge, die mir ins Auge gefal­len sind:

Johan­nes Kuhn gibt in dem zuerst genann­ten Bei­trag in der SZ die bes­te mir bekann­te Defi­ni­ti­on der Blockchain:

Die Block­chain ist ein digi­ta­ler Kon­to­aus­zug für Trans­ak­tio­nen zwi­schen Com­pu­tern, der jede Ver­än­de­rung genau erfasst, sie dezen­tral und trans­pa­rent auf vie­le Rech­ner ver­teilt spei­chert. Damit ist die Infor­ma­ti­on nicht (oder nur mit unge­heu­rem Auf­wand) mani­pu­lier­bar und verifiziert.

Mitt­ler­wei­le beschäf­tigt sich auch die Medi­en­kunst inten­siv mit der ästhe­ti­schen Dimen­si­on der Block­chain.

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