Getting your Trinity Audio player ready...

Die PSD Bank Koblenz eG wur­de von der BaFin ange­wie­sen, zusätz­li­che Eigen­mit­tel vor­zu­hal­ten. Grund hier­für ist die beson­de­re Geschäfts­si­tua­ti­on der Bank, die durch ein geän­der­tes Zins­um­feld eine nach­hal­ti­ge Anpas­sung ihres Geschäfts­mo­dells erfor­dert[1]PSD Bank Koblenz eG: BaFin ord­net zusätz­li­che Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen an.

Die Umstruk­tu­rie­rung birgt Risi­ken, die über die in der euro­päi­schen Eigen­mit­tel­ver­ord­nung (CRR) defi­nier­ten Risi­ko­kom­po­nen­ten hin­aus­ge­hen. Um die­se Risi­ken zu begren­zen, hat die BaFin gemäß § 10 Absatz 3 Kre­dit­we­sen­ge­setz (KWG) zusätz­li­che Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen festgelegt.

Der Umstruk­tu­rie­rungs­pro­zess hat bereits begon­nen und wird von der BaFin eng beglei­tet. Der Bescheid ist seit dem 12. Sep­tem­ber 2025 rechts­kräf­tig. Die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Maß­nah­men erfolgt auf Basis von § 60b Absatz 1 KWG.