Getting your Trinity Audio player ready...
|
Die PSD Bank Koblenz eG wurde von der BaFin angewiesen, zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Grund hierfür ist die besondere Geschäftssituation der Bank, die durch ein geändertes Zinsumfeld eine nachhaltige Anpassung ihres Geschäftsmodells erfordert[1]PSD Bank Koblenz eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an.
Die Umstrukturierung birgt Risiken, die über die in der europäischen Eigenmittelverordnung (CRR) definierten Risikokomponenten hinausgehen. Um diese Risiken zu begrenzen, hat die BaFin gemäß § 10 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen festgelegt.
Der Umstrukturierungsprozess hat bereits begonnen und wird von der BaFin eng begleitet. Der Bescheid ist seit dem 12. September 2025 rechtskräftig. Die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt auf Basis von § 60b Absatz 1 KWG.
References