Die BaFin greift bei der PSD Bank West ein – und der Fall steht nicht für sich allein. Mün­chen unter ver­schärf­ter Auf­sicht, Koblenz auf dem Weg in die Not­fu­si­on, West mit Män­geln im Risi­ko­ma­nage­ment: Der PSD-Ver­bund ist auf acht Insti­tu­te geschrumpft und schrumpft wei­ter. Was als regu­la­to­ri­scher Ein­zel­be­scheid erscheint, ist in Wahr­heit ein wei­te­res Kapi­tel im schlei­chen­den Zer­fall einer Ban­ken­grup­pe, deren Geschäfts­mo­dell die ver­än­der­ten Bedin­gun­gen nicht mehr trägt.


Das regu­la­to­ri­sche Gerüst

Der recht­li­che Rah­men ist klar. § 25a Abs. 1 KWG ver­pflich­tet Kre­dit­in­sti­tu­te zu einer ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on, deren Kern­stück ein ange­mes­se­nes und wirk­sa­mes Risi­ko­ma­nage­ment ist. Die lau­fen­de Risi­ko­trag­fä­hig­keit muss dau­er­haft sicher­ge­stellt sein. Das setzt eine funk­tio­nie­ren­de Gesamt­bank­steue­rung sowie ein adäqua­tes Risi­ko­con­trol­ling vor­aus – kei­ne abs­trak­ten Anfor­de­run­gen, son­dern ope­ra­ti­ver Standard.

Die BaFin prüft ent­lang die­ser Anfor­de­run­gen sys­te­ma­tisch: Wie wer­den Risi­ko­trei­ber iden­ti­fi­ziert? Wie wer­den sie gesteu­ert? Wer­den die rich­ti­gen Schlüs­se gezo­gen? Im Fall der PSD Bank West eG lau­te­te die Ant­wort der Prü­fer: in Tei­len der geprüf­ten Berei­che – nein.
Die Reak­ti­on der Auf­sicht folgt der gesetz­li­chen Logik: Wer Män­gel in der Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on auf­weist, muss zusätz­lich Kapi­tal vor­hal­ten (§ 10 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 KWG). Es han­delt sich dabei nicht um eine Stra­fe im klas­si­schen Sin­ne, son­dern um eine auf­sicht­li­che Kor­rek­tur: Wer Risi­ken nicht ordent­lich misst und steu­ert, muss sie mit mehr Kapi­tal puffern.

Risi­ko­trag­fä­hig­keit als Achillesferse

Dass aus­ge­rech­net die Pro­zes­se zur Risi­ko­trag­fä­hig­keit betrof­fen sind, ist auf­schluss­reich. Die Risi­ko­trag­fä­hig­keits­ana­ly­se – kurz RTF – ist das zen­tra­le Steue­rungs­in­stru­ment der Gesamt­bank­steue­rung. Sie bestimmt, wel­che Risi­ken eine Bank ein­ge­hen kann, ohne ihre Exis­tenz zu gefähr­den. Feh­ler hier sind kei­ne Detail­män­gel; sie betref­fen das stra­te­gi­sche Fundament.

Die Anfor­de­run­gen an die RTF wur­den zuletzt durch den über­ar­bei­te­ten RTF-Leit­fa­den der deut­schen Ban­ken­auf­sicht (2018) erheb­lich ver­schärft. Der Über­gang vom Gone-Con­cern- zum Going-Con­cern-Ansatz stell­te vie­le Insti­tu­te – vor allem klei­ne­re und mitt­le­re – vor erheb­li­che kon­zep­tio­nel­le und ope­ra­ti­ve Her­aus­for­de­run­gen. Wer die­sen Über­gang nicht voll­stän­dig voll­zo­gen hat oder die neu­en Anfor­de­run­gen nur ober­fläch­lich imple­men­tier­te, ist seit­her ein poten­zi­el­ler Kan­di­dat für auf­sicht­li­che Interventionen.

Ein Grup­pen­phä­no­men: PSD-Ban­ken unter Druck

Der Fall PSD Bank West eG ist kein Ein­zel­fall – er ist Teil eines Mus­ters, das sich durch die gesam­te PSD-Grup­pe zieht. Bereits die PSD Bank Mün­chen wur­de als exem­pla­ri­scher „Zins­wen­de-Ver­lie­rer” bezeich­net und unter ver­schärf­te Auf­sicht gestellt. Die PSD Bank Koblenz kämpf­te nach jah­re­lan­gen Ertrags­ein­brü­chen und ope­ra­ti­ven Ver­lus­ten eben­falls um ihre Sta­bi­li­tät; auch dort ord­ne­te die BaFin im Sep­tem­ber 2025 zusätz­li­che Eigen­mit­tel an. Und nun die PSD Bank West – mit Män­geln nicht in der Ertrags­la­ge, son­dern in der metho­di­schen Grund­la­ge des Risikomanagements.

Das ist eine bemer­kens­wer­te Eska­la­ti­on. Wäh­rend Koblenz und Mün­chen vor allem unter dem Druck ver­än­der­ter Zins­be­din­gun­gen lit­ten – also pri­mär ein Ertrags­struk­tur­pro­blem –, offen­bart der Fall West eine tie­fer­lie­gen­de Schwä­che: Feh­ler in den Pro­zes­sen, nicht erst in den Ergeb­nis­sen. Risi­ko­trag­fä­hig­keit und Markt­preis­ri­si­ko­steue­rung sind kei­ne nach­ge­la­ger­ten Con­trol­ling­fra­gen, son­dern stra­te­gi­sche Steue­rungs­in­stru­men­te. Wer sie nicht ord­nungs­ge­mäß betreibt, steu­ert blind.

Die struk­tu­rel­len Ursa­chen lie­gen nahe bei­ein­an­der: Als ursprüng­lich pos­tal­sisch-genos­sen­schaft­li­che Insti­tu­te, die spä­ter in ihre heu­ti­ge Form über­führt wur­den, tei­len die PSD Ban­ken ähn­li­che Geschäfts­mo­del­le und Markt­po­si­tio­nie­run­gen. Ihre rela­ti­ve Klein­heit führt zu Ska­len­nach­tei­len – regu­la­to­ri­sche Auf­la­gen, IT-Inves­ti­tio­nen und der Auf­bau qua­li­fi­zier­ten Risi­ko­per­so­nals las­ten schwe­rer auf einer schma­len Ertrags­ba­sis. Gleich­zei­tig ope­rie­ren sie in einem schwie­ri­gen Mit­tel­feld: zu klein für die Effi­zi­enz der Groß­ban­ken, zu wenig regio­nal ver­wur­zelt für die Bin­dungs­kraft der Volks­ban­ken und Sparkassen.

Was der Fall lehrt

Der Ein­griff der BaFin ist sym­pto­ma­tisch für eine grö­ße­re Ent­wick­lung: Die Auf­sicht nimmt Män­gel in der Risi­ko­trag­fä­hig­keits­steue­rung mit zuneh­men­der Kon­se­quenz wahr – und sie ver­öf­fent­licht ihre Maß­nah­men nach § 60b Abs. 1 KWG bewusst. Trans­pa­renz als Instru­ment, auch als abschre­cken­de Wir­kung gegen­über ande­ren Instituten.

Für die PSD Bank West bedeu­tet das: Neben der Kapi­tal­mehr­be­las­tung steht ein Repu­ta­ti­ons­ef­fekt. Im Wett­be­werb um Ein­la­gen und Kun­den­ver­trau­en ist eine öffent­lich sicht­ba­re BaFin-Maß­nah­me kei­ne Bagatelle.

Im Fall Koblenz ist die stra­te­gi­sche Fra­ge bereits beant­wor­tet – aller­dings nicht durch eige­ne Kraft. Die für 2026 geplan­te Fusi­on mit der VR Bank Rhein­AhrEi­fel ist kei­ne stra­te­gi­sche Ent­schei­dung aus einer Posi­ti­on der Stär­ke, son­dern eine Not­fu­si­on. Die offi­zi­el­len Ver­laut­ba­run­gen spre­chen von Ska­len­ef­fek­ten und digi­ta­ler Trans­for­ma­ti­on; tat­säch­lich han­delt es sich um die kon­trol­lier­te Über­nah­me eines Insti­tuts, das in sei­ner bis­he­ri­gen Form nicht mehr über­le­bens­fä­hig ist. Mit dem Ver­schwin­den der PSD Bank Koblenz als eigen­stän­di­ger Rechts­per­sön­lich­keit schrumpft der PSD-Ver­bund auf acht Insti­tu­te – ein schlei­chen­der Auf­lö­sungs­pro­zess, der sich nicht mehr als Kon­so­li­die­rung schön­re­den lässt.

Was bedeu­tet das für den Fall West? Noch han­delt es sich um einen auf­sicht­li­chen Ein­griff wegen metho­di­scher Män­gel im Risi­ko­ma­nage­ment – also eine Stu­fe unter­halb des Über­le­bens­pro­blems, mit dem Koblenz kon­fron­tiert war. Aber die Rich­tung ist die­sel­be: Wer Risi­ken nicht ord­nungs­ge­mäß steu­ert, wer die regu­la­to­ri­sche Infra­struk­tur nicht auf dem Stand der Anfor­de­run­gen hält, wer auf einer schma­len Ertrags­ba­sis immer höhe­re Anfor­de­run­gen schul­tern muss – der nähert sich frü­her oder spä­ter dem­sel­ben Punkt. Der Bescheid vom Novem­ber 2025 ist eine War­nung. Ob die PSD Bank West die Kapa­zi­tät hat, aus die­ser War­nung die rich­ti­gen Kon­se­quen­zen zu zie­hen, ist die eigent­li­che Frage.

Struk­tu­rell sind die drei Fäl­le – Mün­chen, Koblenz, West – kein Zufall und kei­ne zufäl­li­ge Häu­fung. Sie zei­gen ein Geschäfts­mo­dell, das unter den Bedin­gun­gen der Zins­wen­de, ver­schärf­ter regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen und digi­ta­ler Trans­for­ma­ti­on sys­te­ma­tisch an sei­ne Gren­zen stößt. Die Kon­so­li­die­rung, die sich im PSD-Ver­bund voll­zieht, ist kein Zei­chen von Stär­ke, son­dern ihr Gegen­teil: Pro­blem­ver­wal­tung als Stra­te­gie, Fusi­on als Aus­weg, Auf­lö­sung als Endpunkt.

Ralf Keu­per 


Quel­len:

PSD Bank West eG: BaFin ord­net zusätz­li­che Eigen­mit­tel an https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_2026_02_17_psd_bank_west_eg.html?cms_expanded=true

Kon­so­li­die­rung als Kri­sen­sym­ptom: Die Fusi­on VR Bank Rhein­AhrEi­fel und PSD Bank Koblenz https://bankstil.de/konsolidierung-als-krisensymptom-die-fusion-vr-bank-rheinahreifel-und-psd-bank-koblenz/

PSD Bank Koblenz unter ver­schärf­ter Auf­sicht: Struk­tur­pro­ble­me im deut­schen Regio­nal­ban­ken-Sek­tor https://bankstil.de/psd-bank-koblenz-unter-verschaerfter-aufsicht-strukturprobleme-im-deutschen-regionalbanken-sektor/

War­um die BaFin am Geschäfts­mo­dell der PSD Bank Mün­chen rüt­telt https://brief.platow.de/banken/warum-die-bafin-am-geschaeftsmodell-der-psd-bank-muenchen-ruettelt/