Von Ralf Keuper

Wie die FAZ in Die ers­te Bank zieht Nega­tiv­zin­sen zurück berich­tet, hat sich die Volks­bank Reut­lin­gen dazu ent­schlos­sen, auf die Berech­nung von Nega­tiv­zin­sen, die als “Ver­wah­rent­gelt” dekla­riert wur­den,  zu ver­zich­ten. Vor­aus­ge­gan­gen war dem Rück­zie­her eine Abmah­nung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg. Das Ver­wah­rent­gelt betrug 0,5 Pro­zent für Pri­vat­kun­den ab dem ers­ten und für Tages­geld­kon­ten ab 10.000 Euro.

Nach Ansicht der Ver­brau­cher­zen­tra­le BW ist es nicht zuläs­sig, Nega­ti­ve Zin­sen in lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hun­gen durch eine Ände­rung der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen einzuführen.

Die Volks­bank Reut­lin­gen schließt jedoch nicht kate­go­risch aus, in Zukunft Nega­tiv­zin­sen zu berech­nen, soll­te sich das Zins­ni­veau aus Sicht der Bank wei­ter ver­schlech­tern. Die Kun­den wür­den in die­sem Fall jedoch recht­zei­tig in Kennt­nis gesetzt und auf Alter­na­ti­ven hingewiesen.

Eine Alter­na­ti­ve könn­te der Wech­sel zu einer ande­ren Bank sein, um dort sein Geld “ver­wah­ren” zu las­sen – ob das auch damit gemeint ist?

Die Volks­bank Reut­lin­gen erweckt mit ihrer Argu­men­ta­ti­on den Ein­druck, als täte sie den Kun­den einen Gefal­len, wenn sie deren Geld ent­ge­gen nimmt. Dass die Ein­la­gen der Kun­den für Ausleihungen/​Kredite ver­wen­det wer­den (kön­nen), deren Zins­ni­veau für gewöhn­lich über dem für Ein­la­gen liegt, ist schein­bar kei­ne Erwäh­nung wert …

Wei­te­re Informationen:

Sind die Kla­gen der Ban­ken über die Nied­rig­zin­sen berechtigt?

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