Von Ralf Keuper

Ein kon­se­quen­ter Schritt: Wie u.a. in N26: BaFin unter­sagt der Neo­bank mehr als 50.000 Neu­kun­den pro Monat und bestellt Son­der­be­auf­trag­ten berich­tet wird, erhöht die BaFin den Druck auf N26.

Das ist um so gra­vie­ren­der, als die BaFin in der Ver­gan­gen­heit bereits einen Son­der­be­auf­trag­ten in die Neo­bank ent­sandt hat­te, mit dem Auf­trag, die Behe­bung der bereits 2019 attes­tier­ten Män­gel im Risi­ko­ma­nage­ment zu über­wa­chen[1]Geld­wä­sche-Pro­ble­me: Bafin schickt N26 Son­der­be­auf­trag­ten ins Haus[2]BaFin erwägt här­te­re Maß­nah­men gegen N26 – ein längst über­fäl­li­ger Schritt. Aus eige­ner Kraft und mit der vor­han­de­nen Tech­no­lo­gie ist N26 anschei­nend außer Stan­de die Defi­zi­te aus der Welt zu schaf­fen. Mit einem etwas süf­fi­san­ten Unter­ton stellt die Wirt­schafts­wo­che fest, dass bei N26 nun gleich zwei Son­der­be­auf­trag­te der BaFin im Ein­satz sind, wohin­ge­gen “selbst für die skan­dal­ge­präg­te und deut­lich grö­ße­re Deut­sche Bank bis­lang nur ein Son­der­be­auf­trag­ter abge­stellt wur­de[3]Jetzt ist N26 noch schlim­mer als die Deut­sche Bank.

In wei­ten Tei­len der Medi­en wird die Ent­schei­dung der BaFin unter dem Schlag­wort  “Wachs­tums­be­schrän­kung” ver­brei­tet. Die Bank dür­fe nicht mehr so schnell wach­sen. Das ist eine Umschrei­bung, die dem Sach­ver­halt nur bedingt ent­spricht – ein mehr oder weni­ger gelun­ge­nes Sprach­spiel. Man könn­te es aber auch so sehen: Das laxe Risi­ko­ma­nage­ment ist der Grund für das star­ke Kun­den­wachs­tum.

Die Bank sel­ber ließ ange­sichts der zu erwar­ten­den und nun offi­zi­ell ver­an­lass­ten “Wachs­tums­be­schrän­kung” bereits im Okto­ber mit­tei­len, dass der Schritt der BaFin ein “gewis­ses Ver­trau­en” in N26 als eine der am stärks­ten wach­sen­den Ban­ken in Euro­pa signa­li­sie­re. Man kön­ne mit der Ent­schei­dung leben und den Wachs­tums­kurs wei­ter fortsetzen.

In den sozia­len Netz­wer­ken wird die Ent­schei­dung der BaFin als nicht aus­rei­chend kri­ti­siert, wobei Par­al­le­len zum Fall Wire­card gezo­gen wer­den. Auch dort woll­te die BaFin die “Wachs­tums­sto­ry” nicht unnö­tig gefähr­den[4]N26 und die Cock­roach-Theo­ry.