… Ziel des Vor­schlags ist es, die Anbie­ter von Kryp­to-Dienst­leis­tun­gen zu ver­pflich­ten, voll­stän­di­ge Anga­ben über Auf­trag­ge­ber und Begüns­tig­te der von ihnen durch­ge­führ­ten Trans­fers von vir­tu­el­len Ver­mö­gens­wer­ten oder Kryp­tower­ten zu erhe­ben und zugäng­lich zu machen. Zah­lungs­dienst­leis­ter tun dies bereits bei Bank­über­wei­sun­gen. Damit soll die Rück­ver­folg­bar­keit der Trans­fers von Kryp­tower­ten sicher­ge­stellt wer­den, damit mög­li­che ver­däch­ti­ge Trans­ak­tio­nen bes­ser erkannt und erfor­der­li­chen­falls unter­bun­den wer­den können. …

Quelle/​Link: Bekämp­fung von Geld­wä­sche: Rat ver­ein­bart Ver­hand­lungs­man­dat zur Trans­pa­renz bei Trans­fers von Kryptowerten