Von Ralf Keuper
Erst ges­tern hat­te ich mich an die­ser Stel­le kri­tisch mit dem Geschäfts­mo­dell des Algo Ban­king aus­ein­an­der­ge­setzt. Dar­in kamen u.a. die The­men Daten­schutz und Pri­vat­sphä­re zur Sprache. 
Eben­falls ges­tern stell­te das Fraun­ho­fer Insti­tut für Siche­re Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie die Stu­die Chan­cen durch Big Data und die Fra­ge des Pri­vat­sphä­ren­schut­zes vor. Gro­ßen Raum nahm dabei das The­ma Scoring, ins­be­son­de­re Kre­dit Scoring, ein. Die Mehr­heit der befrag­ten Teil­neh­mer der Stu­die ste­hen dem Kre­dit Scoring ableh­nend gegenüber:

Am The­men­tisch »Scoring bei Ban­ken und Ver­si­che­run­gen« wur­de das Schwer­punkt­the­ma die­ses Doku­ments behan­delt (sie­he Abschnitt 1.7 und Kapi­tel 4). Hier waren die Teil­neh­mer sowohl bei den als kri­tisch ange­se­he­nen Aspek­ten als auch bei den Chan­cen durch Scoring einer Mei­nung: Gene­rel­les Beden­ken wur­de hin­sicht­lich der Intrans­pa­renz von Kre­dit­S­coring geäu­ßert. So sei für den Bür­ger nicht nach­voll­zieh­bar, wie und auf wel­cher Grund­la­ge der erziel­te Score zustan­de kommt. Eben­falls aus­drück­lich unzu­frie­den waren die Teil­neh­mer mit der Undurch­sich­tig­keit und der dar­aus emp­fun­de­nen Macht­lo­sig­keit dar­über, wer per­sön­li­che Daten erhebt bzw. wer dazu befugt ist. 

Wei­te­re Einwände:

Sowohl ethisch als auch sozi­al bedenk­lich sei, dass von Daten vie­ler Beob­ach­tun­gen pau­schal auf alle Men­schen geschlos­sen wer­de, womit die Gefahr bestün­de, Min­der­hei­ten zu benach­tei­li­gen. Dem ent­ge­gen ste­he jedoch, dass Bank­be­ra­ter Kre­di­te basie­rend auf ermit­tel­ten Scores bewil­li­gen kön­nen, anstatt sub­jek­ti­ve Ent­schei­dun­gen z.B. auf­grund des äuße­ren Erschei­nungs­bilds der Antrag­stel­ler zu fäl­len. Als posi­ti­ve Fol­ge sahen die Teil­neh­mer die Mög­lich­keit, durch Zah­lungs­un­fä­hig­keit der Bür­ger her­vor­ge­ru­fe­ne Kri­sen im Vor­aus zu ver­hin­dern oder zumin­dest abzu­schwä­chen. Ein wei­te­rer posi­ti­ver Aspekt von Scoring sei, dass prä­zi­se­re Ein­schät­zun­gen von Risi­ken zu güns­ti­ge­ren Ange­bo­te füh­ren kön­nen. Es wur­de dis­ku­tiert, dass je mehr Daten für die Erstel­lung des Ange­bots hin­zu­ge­ru­fen wür­den, des­to fai­rer das indi­vi­du­ell ange­pass­te Ange­bot ausfiele 

Als beson­ders ver­trau­ens­wür­dig im Umgang mit sen­si­blen Daten schät­zen die Befrag­ten Forschung/​Wissenschaft ein, gefolgt – mit eini­gem Abstand – von der Gesund­heits­bra­che. Abge­schla­gen dage­gen die Finanz- und Ver­si­che­rungs­bran­che. Dahin­ter ran­gie­ren nur noch die Internetkonzerne:

Eine Rei­he von Nut­zern von Big-Data-Metho­den und ‑Tech­no­lo­gien stellt nach Mei­nung der Befrag­ten eine Bedro­hung für die Pri­vat­sphä­re der Bür­ger dar (sie­he Abbil­dung 23). Dabei sind »mul­ti­na­tio­na­le Inter­net­un­ter­neh­men und Soft­ware­her­stel­ler« die Spit­zen­rei­ter. Nur jeder zehn­te der Teil­neh­mer sieht in ihnen dem­nach kei­ne Gefahr für die Pri­vat­sphä­re. Auch gegen- über aus­län­di­schen und deut­schen Geheim­diens­ten herrscht ein aus­ge­präg­tes Miss­trau­en. Selbst dem Staat miss­traut mehr als die Hälf­te der Teil­neh­mer. Wei­te­re genann­te Gefähr­der waren Ver­si­che­run­gen, die Wer­be­bran­che, Ban­ken und die orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät. Oft wur­de hier auch ein all­ge­mei­nes Miss­trau­en in Unter­neh­men aus­ge­spro­chen. Nur eine deut­li­che Min­der­heit sieht kei­ne Gefähr­dung der Pri­vat­sphä­re durch Nut­zer von Big Data. 

Das sind nicht wirk­lich schmei­chel­haf­te Vergleiche 😉
Ins­ge­samt zeigt sich, dass das The­ma Big Data für die Ban­ken ein zwei­schnei­di­ges Schwert ist. Der Ver­such, auf die­sem Feld mit den Inter­net­kon­zer­nen gleich zie­hen zu wol­len, wird zu Las­ten der Ver­trau­ens­wür­dig­keit gehen, was für die Ban­ken schwer­wie­gen­de­re Kon­se­quen­zen hat als für Goog­le & Co. 
Wenn bei den Kun­den der Ein­druck ent­steht, ihre Pri­vat­sphä­re wer­de bei den Ban­ken nicht aus­rei­chend geschützt, dann besteht eigent­lich kein Grund mehr, ihre Diens­te in Anspruch zu nehmen. 
Die Chan­cen, die sich durch die Beto­nung des Daten­schut­zes als Dif­fe­ren­zie­rungs­merk­mal erge­ben, erkannt, hat – wie­der ein­mal – Apple. Wie u.a. die Netz­pi­lo­ten berich­ten, beab­sich­tigt Apple die Daten­schutz-Bas­ti­on im Inter­net zu wer­den. Es sei hier dahin gestellt, wie ernst die­se Ankün­di­gung zu neh­men ist; jedoch zeigt sie, dass die Ban­ken sich wer­den ent­schei­den müs­sen, wel­che Rol­le sie hier ein­neh­men wol­len. Alles zugleich wird nicht funktionieren.
Der Ein­satz von Big Data wird, so die Autoren der Stu­die, nur dann funk­tio­nie­ren, wenn die daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen und der Schutz der Pri­vat­sphä­re Prio­ri­tät haben:

Eine all­ge­mei­ne Akzep­tanz ist nur zu errei­chen, indem man Big Data mit einem effek­ti­ven Daten­schutz vereinbart. 

Wei­te­re Informationen:

Daten­fair­ness: Chan­cen durch Big Data und die Fra­ge des Privatsphärenschutzes

Über die Macht der Algo­rith­men im Banking

Big Brot­her in der Kundenberatung?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert